Covid-19-Hotline der AK für alle Arbeitsrecht- und Konsumentenfragen

Angesichts der großen Unsicherheit über die Entwicklung des Corona-Virus ist zu erwarten, dass in den nächsten Tagen immer mehr Firmen zu Kurzarbeit oder Homeoffice übergehen werden. „Dafür und vor allem für die von der Regierung angedachten Schul- und Kindergartenschließungen müssen Vorkehrungen getroffen werden“, sagt AK-Präsident Hubert Hämmerle. Die AK hat daher zu allen Arbeitsrechts- und Konsumentenfragen eine Hotline eingerichtet.
Die AK-Experten stehen unter der Nummer 050/258-4444 zur Verfügung.
Infos gibt es zudem unter ak-vorarlberg.at/coronavirus.
Dienstverhinderung
Derzeit ist rechtlich klar, dass bei einer Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung eine gerechtfertigte Dienstverhinderung vorliegt und ein Elternteil zu Hause bleiben kann. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht momentan für eine Woche. „Das aber ist zu kurz, wenn die Schließung länger dauert“, erklärt Hämmerle.
Staat soll Kosten ersetzen
Deshalb fordert der AK-Präsident eine Verlängerung der verpflichtenden Entgeltfortzahlung für die Dauer der Schließung von Schulen und Kindergärten. Seiner Ansicht nach sollen die betroffenen Betriebe die dadurch entstehenden Kosten vom Staat ersetzt bekommen.
Hämmerle: „Niemand soll in dieser schwierigen Phase allein gelassen werden. Deshalb habe ich auch großes Verständnis für die Forderungen der Wirtschaft nach staatlicher Unterstützung beispielsweise für aushaftende Kredite.
(Red)
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