Die Umsetzung des Blosengelmarktes sei in diesem Jahr aufgrund der zahlreichen Auflagen nicht möglich, heißt es seitens des Organisationsteams. Die Entscheidung sei bewusst hinausgezögert worden, an der Situation habe sich jedoch nichts geändert. Deshalb sei es in Absprache mit den politisch Verantwortlichen und der Geschäftsführung zu dieser Entscheidung gekommen. Der Feldkircher Weihnachtsmarkt könne trotzdem stattfinden, denn dieser stehe unter einer anderen Rechtsgrundlage.
(red.)
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