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Corona-Regeln für neues Schuljahr noch in Planung

Zumindest in den ersten beiden Wochen des neuen Schuljahrs wird mehrmals wöchentlich getestet.
Zumindest in den ersten beiden Wochen des neuen Schuljahrs wird mehrmals wöchentlich getestet. ©APA/dpa-Zentralbild/Jens Büttner
Im Lauf der Woche will Bildungsminister Heinz Faßmann die Details der Planungen für den Schulbetrieb im Herbst bekanntgeben. Unklarheiten gibt es etwa noch beim Thema Maskenpflicht und Quarantäne.
Keine Testpflicht für geimpfte Schüler

Dabei ist es durchaus möglich, dass dieser sich zumindest zu Beginn gar nicht so stark von jenen Regeln unterscheidet, die bereits vor Ferienbeginn gegolten haben. Das gilt etwa für die Testfrequenz sowie die 3G-Regel für den Schulbesuch.

Regelmäßige Corona-Tests bleiben vorerst zu Schulbeginn

Bereits im zweiten Semester des vergangenen Schuljahrs galt, dass sich Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen wollen, dreimal wöchentlich einem Antigen-Schnelltest unterziehen mussten. Seit Mitte Mai war außerdem die 3G-Regel in Kraft: Die Schnelltest-Pflicht entfiel also für jene Schüler, die einen gültigen PCR-Test oder Antigentest einer anderen befugten Abnahmestelle vorlegten. Auch geimpfte Schüler mussten nicht mehr testen, wobei deren Zahl relativ gering war - betroffen hat das vor allem ältere Schüler, die mit Risikopatienten im gleichen Haushalt leben, Berufsschüler, die in ihren Lehrbetrieben mitgeimpft wurden, oder Jugendliche an Schulen für Gesundheitsberufe.

Zumindest in den ersten beiden Wochen des neuen Schuljahrs wird ebenfalls dreimal wöchentlich getestet, kündigte Faßmann bereits zu Schulschluss an. Dabei sollen auch verstärkt aussagekräftigere PCR-Tests zum Einsatz kommen. Und auch die 3G-Regel wird weiter gelten, hielt er am vergangenen Wochenende erneut fest: Wer geimpft ist, muss nicht testen. Das wird mittlerweile wesentlich mehr Schüler betreffen als zuletzt, da mittlerweile Kinder ab zwölf Jahren geimpft werden können.

Impfangebote für Schulen und Frühwarnsystem geplant

Apropos Impfung: Geplant sind auch Impfangebote entweder direkt an Schulstandorten oder zumindest von der Schule organisierte gemeinsame Besuche von Impfzentren - wie das organisiert werden soll, ist allerdings noch nicht klar. Für die Impfungen zuständig sind die Gesundheitsbehörden der Länder, die sich mit den jeweiligen Bildungsdirektionen absprechen müssen.

Teil des Schulkonzepts sollen auch die Bereitstellung von Luftreinigern sowie ein Frühwarnsystem sein - durch letzteres soll ein regionales oder lokales Ansteigen der Infektionen rasch erkannt und dementsprechend reagiert werden. In welcher Form das der Fall sein wird, ist ebenfalls noch nicht klar, möglich ist etwa eine Verhängung einer oder Verschärfung der Maskenpflicht.

Noch Unklarheiten bei Maskenpflicht und Quarantäne

Stichwort Masken: Auch in diesem Punkt sind die Vorgaben noch nicht klar. Am Ende des vergangenen Schuljahrs musste einheitlich nur mehr außerhalb der Klassen- bzw. Gruppenräume ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auch hier könnte künftig zwischen geimpften und ungeimpften Kindern unterschieden werden.

Ebenfalls noch geklärt werden müssen die Quarantänevorgaben - also was passiert, wenn bei einem Kind eine Infektion festgestellt wird. Hier muss etwa festgelegt werden, ob die Klasse dann weiter unterrichtet wird oder nicht bzw. ob es unterschiedliche Vorgaben für geimpfte und nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler gibt.

Die Sozialistische Jugend (SJ) forderte bei einer Medienaktion am Montag eine "Test- und Impfgarantie" an allen Schulstandorten. Schüler müssten die Möglichkeit bekommen, sich täglich in der Schule zu testen und wenn gewünscht auch direkt am Schulstandort impfen zu lassen.

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(APA/Red)

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