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Corona-Prozess: „Dann hau’ ich dir eine rein!“

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Symbolbild ©APA-DPA
Ein Mann, der in einem Lebensmittelgeschäft den Sicherheitsabstand nicht wahrte, soll mit Schlägen gedroht haben. Prozess um gefährliche Drohung endete mit Tatausgleich.

Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser

Ein Konflikt zwischen zwei Männern um einen angeblich nicht eingehaltenen Corona-Sicherheitsabstand führte in dieser Woche zu einem Strafprozess am Landesgericht Feldkirch. Dabei wurde dem Angeklagten im Strafantrag der Staatsanwaltschaft das Vergehen der gefährlichen Drohung nach Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches vorgeworfen. Dafür beträgt die mögliche Höchststrafe für den Fall einer Verurteilung ein Jahr Gefängnis.

Tathergang

Am 25. April entwickelte sich nach Darstellung der Staatsanwaltschaft an der Kasse eines Lebensmittelgeschäfts in Feldkirch ein Streitgespräch zwischen zwei Kunden. Demnach forderte ein Kunde den hinter ihm stehenden Angeklagten mehrmals vergeblich dazu auf, nicht so nahe bei ihm zu stehen und den Sicherheitsabstand zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus zu wahren.

Dabei soll der Angeklagte den anderen Kunden verbal so bedroht haben: „Gehen wir raus und regeln das draußen, dann hau’ ich dir eine rein!“ Zum Tatvorwurf machte der Beschuldigte vor der Polizei keine Angaben. Die Kassierin bestätigte die belastenden Angaben des mutmaßlichen Opfers. Deshalb erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gefährlicher Drohung. Bei der Gerichtsverhandlung schlug Strafrichterin Claudia Hagen gleich zu Beginn mit Erfolg eine diversionelle Erledigung mit einem Tatausgleich vor. Damit waren der Angeklagte, Staatsanwältin Julia Berchtold und das mutmaßliche Opfer einverstanden. Der unbescholtene Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal beim anderen Kunden für seine verbale Entgleisung. Der Zeuge nahm die Entschuldigung des 44-Jährigen an. Richterin Hagen merkte dazu an, wegen der Corona-Ansteckungsgefahr könnten sich die beiden Männer zur Versöhnung leider nicht die Hand geben.

Der angeklagte Hilfsarbeiter aus dem Bezirk Feldkirch zahlte die ihm aufgetragenen Verfahrenskosten von 100 Euro im Verhandlungssaal. Daraufhin verkündete die Richterin den Beschluss, dass das Strafverfahren eingestellt sei. Damit blieben dem Angeklagten eine drohende Verurteilung und eine Vorstrafe erspart.

Corona-Gefahr verharmlost

Das mutmaßliche Opfer sagte, der Angeklagte habe ihm gegenüber im Lebensmittelgeschäft die Corona-Gefahr verharmlost und sich darüber lustig gemacht. Der Vorfall sei dennoch eine Lappalie, meinte der Zeuge. Die Richterin habe wohl in wichtigeren Strafverfahren zu entscheiden als in diesem.

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