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Causa um Brandanschlag: Anwalt will Nationalratsabgeordneten Walser in die Pflicht nehmen

Martin Mennel: "Es ist notwendig, dass Harald Walser (im Bild) als Zeuge unter Wahrheitspflicht einvernommen wird."
Martin Mennel: "Es ist notwendig, dass Harald Walser (im Bild) als Zeuge unter Wahrheitspflicht einvernommen wird." ©PI/ APA
Feldkirch - Wie berichtet, behauptet der Nationalratsabgeordnete Harald Walser, dass der Brandanschlag in Batschuns die „Tat eines landesweit aufgebauten rechtsextremen Netzes“ gewesen sei.
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Seine „gesicherten Erkenntnisse“ blieb er am Donnerstag schuldig. In einer weiteren Aussendung verwies Walser gestern auf die von der vom „Grünen Klub im Parlament“ betriebenen Website „stopptdierechten.at“,
wo eindeutige Zusammenhänge hergestellt würden. Dort wird vor allem auf die seit Herbst aktive „Nationale Aktion Vorarlberg“ eingegangen, einer „Plattform von freien-parteiunabhängigen-nationalen Aktivisten“, die von „stopptdierechten.at“ als neonazistisch eingestuft wird.

„Strafrechtlich nicht relevant“

Laut Polizei handelt es sich bei der „Nationalen Aktion Vorarlberg“ um eine rechtsideologisierte Homepage. Diese werde vom Landesverfassungsschutz zwar beobachtet, strafrechtlich sei sie bislang aber nicht relevant. Dass der Brandanschlag in Batschuns die Tat eines rechtsextremen Netzwerkes war, schließt die Polizei weiter aus und bleibt dabei: Es war eine „spontane Aktion unter Alkoholeinfluss“.

Damit geklärt werden könne, ob die Behauptungen des Nationalratsabgeordneten Walser „richtig sind oder nur politische Stimmungsmache“, hat Rechtsanwalt Martin Mennel gestern im Namen seines beschuldigten Mandanten einen Beweisantrag bei der Staatsanwaltschaft eingebracht und Walser als Zeuge beantragt.

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