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Causa Teilzeitarbeit: Kocher rudert zurück

Kocher relativiert seine Aussagen vom Dienstag.
Kocher relativiert seine Aussagen vom Dienstag. ©APA Kocher relativiert seine Aussagen vom Dienstag. ©APA; Canva
Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) hat seinen Vorschlag, Sozialleistungen bei Teilzeitarbeit zu kürzen, relativiert. Mütter mit Betreuungspflichten seien natürlich tabu, sagte er am Mittwoch vor dem Ministerrat.
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Ihm gehe es dabei vor allem um junge Menschen ohne Betreuungspflichten oder gesundheitliche Einschränkungen. Grundsätzlich zeigte sich Kocher froh, dass nun eine Debatte über Teilzeit- und Vollzeitarbeit geführt werde. Österreich müsse den Wohlstand erhalten.

"Vollzeitbeschäftigung attraktiver machen"

Kocher hatte in einem "Kurier"-Interview gemeint: "Wir brauchen weitere Schritte, um Vollzeitbeschäftigung attraktiver zu machen, wie eine geringere Abgabenbelastung und noch treffsichereren Einsatz von Sozialleistungen. In Österreich wird bei Sozial- und Familienleistungen wenig unterschieden, ob jemand 20 oder 38 Stunden arbeitet. Wenn Menschen freiwillig weniger arbeiten, dann gibt es weniger Grund, Sozialleistungen zu zahlen."

Nach der Aussage hagelte es Kritik am Minister nicht nur aus der Opposition. Auch für Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) stehen Kürzungen bestehender Sozialleistungen nicht zur Diskussion. Und Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) stellte klar, dass Mütter nicht betroffen sein können. Vor dem Ministerrat rief Kocher zu einer unemotionalen, faktenbasierten Diskussion auf. Es sei nie seine Intention gewesen, dass Frauen und Müttern etwas weggenommen wird. Diese seien selbstverständlich "tabu".

Diskussion begrüßt

Die nun losgetretene Diskussion um Änderungen bei der Teilzeit wird vom wirtschaftsliberalen Forschungsinstitut Eco Austria und AMS-Chef Johannes Kopf jedenfalls begrüßt. "Ziel einer solchen Diskussion sollte die Erhöhung der Frauenerwerbsbeteiligung und gleichmäßigere Arbeitszeitverteilung sein. Zusätzlich braucht es Ö-weites ganztägiges Kinderbetreuungsangebot", twitterte Kopf gestern.

Weiters meinte er: "Es wäre schon gut, zumindest die Bevorzugung von Teilzeitarbeit in unserem Abgaben- und Steuersystem zu überdenken. z.B. geringfügige Beschäftigung, danach relativ hoher Eingangssteuersatz bei relativ hohem Grundfreibetrag, AlVG Beitragsbefreiungen, Alleinverdienerabsetzbetrag." Kopf betonte aber auch, er spreche nicht von einer Benachteiligung der Teilzeitarbeit, sondern von der Abschaffung der Bevorzugung.

(APA)

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