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Causa Häusle: Thomas Habermann einvernommen

Causa Häusle: Thomas Habermann einvernommen
Causa Häusle: Thomas Habermann einvernommen ©Christiane Eckert
Der 55-jährige Ex-Berater und Ex-Geschäftsführer wurde ausführlich befragt.
Be-und Entlastendes vor dem Finale im Häusle-Prozess
Zeugen entlasten Bösch
Das Ende naht

Den ganzen Vormittag war er am Wort. Einst holte man Habermann als Berater in den Betrieb. Er sollte unter anderem Produktions- und andere technische Prozesse optimieren. Mit Dezember 2015 holte man ihn in die Geschäftsleitung, wo er bis 2018 als Geschäftsführer tätig war. Einsparungen und Umstrukturierung der Geschäftsleitung waren große Themen. Dass er Mitarbeiter unter Druck setzte, weist Habermann von sich. Natürlich habe er die Umsetzung des beschlossenen Restrukturierungskonzeptes im Auge gehabt. Dass man beispielsweise den einstigen Betriebsleiter und späteren COO kündigte, habe damit zu tun gehabt, dass man mit seiner Arbeitsweise nicht zufrieden gewesen sei, so Habermann. Dass dieser sich „unter Druck fühlte“, könne schon sein, so der Zeuge.

Blödsinn

Auf die Frage von Staatsanwältin Konstanze Manhart, ob er, Habermann, Fundstellen „konstruiert“ und Bösch bewusst diskreditiert habe, antwortet der Zeuge: „Absoluter Blödsinn“. Die Anklägerin erzählt dem Befragten, dass Martin Bösch dies aufs Tapet gebracht habe. Der Firma Loacker hätte diese Vorgangsweise den Weg ebnen sollen, die restlichen Anteile der Firma Häusle leichter zu übernehmen. Habermann schüttelt den Kopf.

Aufklärung im Vordergrund

Dass er sich übereifrig mit medialen Aussagen in die Öffentlichkeit gedrängt habe, dementiert Habermann. Es sei ihm daran gelegen gewesen, die Vorgänge offen zu legen. Vor allem, weil man zum damaligen Zeitpunkt auch nicht gewusst habe, ob die Malversationen sich nicht bis in die Gegenwart ziehen. Dass den späteren Angeklagten in zunächst internen Befragungen zugesichert worden sei, ihnen könne „nichts passieren“, sei so nicht richtig. Man habe gesagt „firmenintern“ würden sie nicht vorverurteilt werden, was allenfalls gerichtlich droht, hätte er, Habermann ja nicht beurteilen können.

Gutes Zeugnis

Was das Thema Gärreste betrifft, stellt Habermann Martin Bösch ein gutes Zeugnis aus. „Ich habe das Gefühl, Bösch hat sich gewissenhaft damit beschäftigt und auch Aufzeichnungen dazu gemacht“. Er habe keine abfalltechnische Ausbildung, wisse aber, dass von trocknen, sieben, sichten und kompostieren des organischen Feinanteils die Rede war. Morgen steht mit den Schlussplädoyers der letzte Verhandlungstag am Plan. Dann sollte am Donnerstag nächste Woche das Urteil verkündet werden.

(Christiane Eckert)

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