Bub in Hundebox: Ermittlungen gegen Sozialarbeiter eingestellt
Eine nun 34-jährige alleinerziehende Mutter soll ihren Sohn zumindest von Juli bis November 2022 u. a. geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox (Abmessungen: 57 x 83 x 63 Zentimeter) eingesperrt haben. Zudem soll sie das Kind hungern lassen haben. Die Mutter wurde im Herbst 2022 festgenommen, Anfang März 2023 klickten dann für eine mögliche Komplizin die Handschellen.
Während es hier bereits zwei rechtskräftige Schuldsprüche gibt, liefen bis vor Kurzem noch Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen a. d. Thaya wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch. Die Staatsanwaltschaft Krems hat diese nun eingestellt, bestätigt eine Sprecherin der Anklagebehörde am Montag auf APA-Anfrage. Bei den zunächst Beschuldigten handelte es sich um die mit dem Fall betrauten Sozialarbeiter – einen Mann und eine Frau. Die beiden Behördenmitarbeiter wurden Ende Februar 2024 im Rahmen des Geschworenenprozesses am Landesgericht Krems als Zeugen befragt.
Verhalten nach Gefährdungsmeldungen
Nach zwei Gefährdungsmeldungen hatte es seitens der Kinder- und Jugendhilfe am 28. Oktober und am 18. November 2022 (vier Tage, bevor der Bub ins Koma fiel) jeweils unangekündigte Hausbesuche bei Mutter und Sohn gegeben. Zunächst waren beide Sozialarbeiter an Ort und Stelle gewesen, beim zweiten Termin erschien der federführende Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen a. d. Thaya den Aussagen zufolge allein. Geortet wurden von ihm zwar Auffälligkeiten, es wurde aber keine Veranlassung für eine sogenannte Gefahr-im-Verzug-Maßnahme gesehen.
Opferanwalt fordert Schmerzensgeld vom Land NÖ
Weiterhin beschäftigt der Fall die zivilgerichtliche Ebene. Opferanwalt Timo Ruisinger hatte im November des Vorjahres beim Landesgericht Krems eine Klage gegen das Land Niederösterreich eingebracht. Der Gesamtstreitwert beträgt 180.000 Euro, zu 150.000 Euro Schmerzengeld kommen 30.000 Euro an Feststellungsinteresse für die zukünftigen Schäden. Die erhobenen Vorwürfe wurden seitens des Landes in einer Klagebeantwortung zurückgewiesen. Eine prozessuale Klärung dürfte die Folge sein.
Bereits zwei rechtskräftige Schuldsprüche
Die Mutter des Opfers hatte in dem Geschworenenprozess Ende Februar 2024 wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung 20 Jahre Haft erhalten. Ihre ehemalige Freundin fasste wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin 14 Jahre aus. In beiden Fällen wurde zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen. Die Urteile sind mittlerweile rechtskräftig.
Die Kinder- und Jugendhilfe hatte nach Bekanntwerden des Falls 2023 betont, dass eine sofortige Prüfung der internen Abläufe ergeben habe, dass "alle rechtlichen und fachlichen Vorgaben eingehalten wurden". Die Causa war auch Grund für das Zusammentreten einer Expertengruppe. Ein folgender Kommissionsbericht, der sieben allgemeine Empfehlungen umfasst, wurde Anfang März 2024 präsentiert. Mit dem konkreten Sachverhalt beschäftigte man sich nicht, Bestimmungen des Datenschutzes und berufsrechtliche Verschwiegenheiten standen dem entgegen.
(APA)
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