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Prozess um Kind in Hundebox in NÖ: Medizinische Aspekte im Fokus

Mutter und mögliche Komplizin vor Gericht - Urteile für Donnerstag geplant.
Mutter und mögliche Komplizin vor Gericht - Urteile für Donnerstag geplant. ©APA
Der Prozess um einen nunmehr 13-Jährigen, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt und gepeinigt worden sein soll, ist am Landesgericht Krems in Tag zwei gestartet.
Kind in Hundebox gesperrt: Prozess in NÖ gestartet

Im Fokus standen am Dienstag zunächst medizinische Aspekte. Die 33-jährige Hauptangeklagte ist teilgeständig, bestreitet jedoch den ihr angelasteten Mordversuch. Einer möglichen Komplizin (40) wird fortgesetzte Gewaltausübung vorgeworfen, was sie zum Teil in Abrede stellt.

Kinderarzt im Zeugenstand

Kinderarzt Hans Salzer, der den Buben auf Antrag der Staatsanwaltschaft Krems nach der Einlieferung ins Krankenhaus im November 2022 untersucht hatte, berichtete am Dienstag von einem vor allem anfangs sehr prekären Gesundheitszustand. Derzeit gehe es dem Buben aber körperlich wieder gut. Bereits am Montag sah eine Gutachterin beim nun 13-Jährigen die "Wahrscheinlichkeit stark erhöht, dass er zukünftig in seiner Persönlichkeit verformt bleiben wird".

Generell standen die am Montag getätigten Aussagen der beiden Angeklagten zueinander im Widerspruch. Ergänzende Befragungen am Dienstagvormittag brachten hier wenig erhellende Momente. Hauptthema war der Verbleib von Geld, das die 33-Jährige ihrer ehemaligen Freundin gegeben haben soll.

Geschlagen, gefesselt, geknebelt und hungern lassen

"Zwei Frauen haben ein Kind beinahe - Gott sei Dank nur beinahe - zu Tode gequält", hatte die Staatsanwältin beim medial stark beachteten Prozessauftakt am Montag zu dem Fall gesagt. Die 33-jährige Alleinerzieherin soll ihren Sohn zumindest von Juli bis November 2022 u.a. geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben. Zudem soll sie das Kind hungern haben lassen.

Die Hundebox, in die der inzwischen 13-Jährige von seiner Mutter gesperrt wurde. (Bild: APA)

Freundin soll Anweisungen zur Bestrafung gegeben haben

Festgenommen wurde die Frau am 24. November 2022. Anfang März 2023 klickten dann für die 40-jährige mögliche Komplizin die Handschellen. Sie und die Kindesmutter waren über Jahre hinweg sozusagen ziemlich beste Freundinnen. Die Waldviertlerin soll der Erstangeklagten darüber hinaus wiederholt Anweisungen zur Bestrafung des Kindes gegeben haben, was von der 40-Jährigen freilich zum Großteil bestritten wurde.

Körpertemperatur des abgemagerten Kindes bei 26,8 Grad

Zugespitzt hat sich die Sachlage von 20. bis 22. November 2022, auf diesen Zeitraum bezieht sich auch der Vorwurf des versuchten Mordes. Die Mutter dürfte den damals Zwölfjährigen bei geöffneten Fenstern mit kaltem Wasser übergossen haben. Die Körpertemperatur des abgemagerten Burschen senkte sich auf 26,8 Grad ab.

Rettung nur auf Insistieren der Sozialarbeiterin gerufen

Die beiden Frauen telefonierten mehrmals, abends nahm die Zweitangeklagte schließlich Kontakt mit einer Sozialarbeiterin auf und fuhr mit ihr gemeinsam zum Wohnort der Hauptbeschuldigten. An Ort und Stelle alarmierte die Mutter schließlich die Rettung - allerdings "erst über mehrmaliges Insistieren" der Sozialarbeiterin, wie es heißt. Das Kind wurde in ein Krankenhaus gebracht und auf der Intensivstation behandelt.

Mutter bestritt Vorwurf des versuchten Mordes

Weitere Anklagepunkte in Bezug auf die Mutter des Buben sind Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie Freiheitsentziehung. Für die 33-Jährige wurde außerdem seitens der Staatsanwaltschaft Krems so wie für die Zweitangeklagte die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Die Mutter bestritt den Vorwurf des versuchten Mordes, war aber zu den beiden weiteren Punkten geständig. Die Zweitangeklagte bekannte sich schuldig, schränkte diese Verantwortung aber danach bei ihrer Befragung am Montag stark ein.

Urteile für Donnerstag geplant

Die Mutter könnte im Fall einer Verurteilung wegen versuchten Mordes bis zu lebenslange Haft ausfassen. Die Strafdrohung für die Mitangeklagte wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin beträgt bis zu zehn Jahre. Urteile sind für Donnerstag geplant.

(APA)

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