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"Bregenz schafft damit Platz": Autofreie Innenstadt

Die Autofreie Innenstadt wird umgesetzt.
Die Autofreie Innenstadt wird umgesetzt. ©VOL.AT/Mayer
Mirjam Mayer (VOL.AT) mirjam.mayer@russmedia.com
Ab Freitag wird die Bregenzer Innenstadt endgültig autofrei. Vorarlbergs größte zusammenhängende Fußgängerzone wurde geschaffen.
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Bregenzer Innenstadt wird autofrei

Weltweit gestalten immer mehr Städte ihre Zentren autofrei. Bregenz geht ab Freitag, den 1. Juli, denselben Weg. Die Verbannung von Autos aus der Innenstadt bringt nicht nur eine Verkehrsberuhigung, es wurde auch die größte zusammenhängende Fußgängerzone im Ländle geschaffen. Jahrelang wurde diskutiert. Drei Monate lang wurde im Vorfeld untersucht, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Innenstadt verkehrstechnisch zu beruhigen, ohne die Erschließung der Kernzone mit ihren zahlreichen Wohnungen und Geschäften zu behindern.

"Bregenz schafft damit Platz"

Die Lösung rückt vor allem jene in den Mittelpunkt, die in Bregenz leben und kurze Alltagswege nicht-motorisiert zurücklegen. "Bregenz schafft damit Platz", erklärt Bürgermeister Michael Ritsch gegenüber VOL.AT. Es gibt nicht nur mehr Aufenthaltsqualität für Einheimische und Besucher, sondern auch mehr Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, Fuß- und Radverkehr. "Rund um die Innenstadt gibt es 1900 Parkplätze. Das heißt, wir haben genug Parkplatzangebot. Man muss halt die Tiefgaragen nutzen, die oft leer stehen", so Ritsch. Mit der Einführung der neuen Fußgängerzone wird ein belebtes Stadtzentrum erwartet. Es ist davon auszugehen, dass die Wirtschaft eine zusätzliche Belebung erlebt.

Der Plan für die autofreie Innenstadt. Quelle: Stadt Bregenz

Verkehr wird genau beobachtet

Er könne sich gut an die Diskussionen bei bisherigen Fußgängerzonen erinnern, so das Stadtoberhaupt gegenüber VOL.AT. "Mittlerweile kann sich keiner mehr vorstellen, dass Autos über den Leutbühel oder den Kornmarktplatz fahren." Jetzt kämen die Verbindungsstraßen dazu, sodass von einer Seite der Stadteinfahrt bis zur anderen eine Fußgängerzone sei. "Die Apotheken dürfen 7/24 liefern", erklärt Ritsch eine der Ausnahmen. Neu sei auch, dass man mit Behindertenausweis einfahren dürfe, um Erledigungen zu machen. Für alle Anrainer mit Parkplätzen gibt es Ausnahmegenehmigungen. Den Verkehr werde man genau beachten und gegebenenfalls Maßnahmen setzen. Ein Cityshuttle mit Elektrobus von der Oberstadt in die Innenstadt wird laut Ritsch geprüft.

Die Bregenzer Innenstadt wird autofrei. Bild: VOL.AT/Mayer

Betonelemente, Poller und Begrünung

Ein erster Schritt waren die 16 vor dem Rathaus aufgestellten Betonelemente. Diese haben laut Stadtrat Robert Pockenauer rund 25.000 Euro gekostet. Sie sollen zeigen, wie sich die Stadt Bregenz in den letzten Jahren entwickelt haben. "Die wurden gemietet und bleiben bis zum 9. September stehen", verdeutlicht Pockenauer. Der neu entstandener Platz in der Innenstadt soll genutzt werden. Es werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, auch was Veranstaltungsformate angeht. Geschäftstreibende sollen kreativ werden, was die Nutzung ihres Außenraumes angeht. Im September, wenn letzte Schritte der Innenstadtentwicklung durchgeführt werde, sollen Begrünung und weitere Brunnen und Wasserelemente folgen, um die Temperatur zu reduzieren. An gewissen Punkten werden absenkbare Poller gesetzt, etwa bei der Bergmannstraße oder der Kirchstraße.

Die Verantwortlichen von Stadt, WIGEM und Stadtmarketing. Bild: VOL.AT/Mayer

Fragen und Antworten

Die Stadt hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur autofreien Innenstadt zusammengestellt.

Welchen Vorteil soll die Fußgängerzone bringen?

Ziel ist es, größtmögliche Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr, gekoppelt mit größtmöglicher Attraktivität des Zentrums, allem voran für den Fußverkehr, zu bieten. Speziell der Fuß- und Radverkehr soll von diesen Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit, -flüssigkeit und -leichtigkeit sowie der Aufenthaltsqualität von den Maßnahmen profitieren. Mit der Einführung der neuen Fußgängerzone wird ein belebtes Stadtzentrum erwartet. Durch die erhöhte Attraktivität und Aufenthaltsqualität soll die zentrumsnahe Wirtschaft der Landeshauptstadt Bregenz durch die Ausweitung der verkehrsberuhigten Bereiche eine zusätzliche Belebung erfahren.

Die Betonelemente vor dem Rathaus. Bild: VOL.AT/Mayer

Welche neuen Gebiete umfasst die Fußgängerzone?

Die Verkehrsberuhigung beinhaltet insbesondere die Einführung von Fußgängerzonen in der Rathausstraße, Anton-Schneider-Straße, Kirchstraße, Römerstraße sowie Maurachgasse und Begegnungszonen in der Bergmannstraße, Anton-Schneider-Straße, Nepomukgasse, Kornmarktstraße, Jahnstraße und Neugasse.

Was passiert mit den Parkmöglichkeiten in der Fußgängerzone?

In der unmittelbaren Umgebung der Bregenzer Innenstadt sind im Bestand über 1.900 Stellplätze für die Öffentlichkeit in Form von Parkplätzen, Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum und (Tief-)Garagen vorhanden. Mit der Verkehrsberuhigung entfallen insgesamt 70 Stellplätze in folgenden Straßen: Rathausstraße, Jahnstraße, Anton-Schneider-Straße, Bergmannstraße und Maurachgasse.

Die Einfahrt in die Römerstraße ist eingeschränkt. Bild: VOL.AT/Mayer

Darf ich in der Fußgängerzone auch mit dem Fahrrad / E-Scooter fahren?

Die Fußgängerzone darf neben den gesetzlichen Ausnahmen in §76a Abs. 5 StVO auch mit dem Fahrrad und E-Scooter (ausgenommen Altweg und Kaiserstraße) befahren werden. In der gesamten Fußgängerzone gilt die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit.

Wird es in der Fußgängerzone PKW-Parkmöglichkeiten geben?

In Fußgängerzonen ist gem. § 76a StVO jeglicher Fahrzeugverkehr verboten. Die Lenker:innen von Fahrzeugen dürfen in Fußgängerzonen nur mit Ausnahmegenehmigung oder z. B. zu den allgemeinen Zeiten von 6 bis 10 Uhr und von 18 bis 20 Uhr zum Zwecke von Ladetätigkeiten an den hierfür vorgesehenen Stellen einfahren. Sie haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen (wie zum Beispiel Häusern, Brunnen, Laternen, Bänken, Bäumen) einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten. Es ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Halten und Parken ist in Fußgängerzonen verboten.

Wo ist zukünftig die Einfahrt zum Rathausparkplatz? Wie ist die Ausfahrt geregelt?

Die Einfahrt in den Rathausparkplatz erfolgt über die Bergmannstraße (Magazin 4). Um eine Rückstauung zu verhindern, wird bereits in der Belruptstraße eine Anzeigetafel ersichtlich sein, welche über die Verfügbarkeit freier Parkmöglichkeiten Auskunft gibt. Die Ausfahrt erfolgt wie bisher über die Belruptstraße.

Auch vor dem Rathaus gibt es eine Umleitung. Bild: VOL.AT/Mayer

Wie wird die Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen für Anrainer:innen geregelt?

Falls Sie einen privaten Stellplatz im Bereich der Fußgängerzone besitzen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs. 2 StVO bedarf, um mit Ihrem Fahrzeug zukünftig in die Fußgängerzone zu gelangen und so Ihren Parkplatz weiterhin rund um die Uhr zu erreichen. Die Antragstellung bzw. das Ausstellen des Bescheides durch die Landeshauptstadt Bregenz ist gebühren- und abgabenpflichtig:

  • Der Maximalbetrag der Abgaben beträgt € 301,40 pro Kennzeichen für zwei Jahre
  • Zusätzlich fallen Bundesgebühren von € 14,30 für die Eingabe an.
    Diese Abgaben sind nach Ausstellung des Bescheides zu entrichten.
    Das entsprechende Antragsformular für die Ausnahmebewilligung sowie alle notwendigen Unterlagen senden Sie bitte der Verwaltungspolizei der Landeshauptstadt Bregenz per Post oder unter verwaltungspolizei@bregenz.at.

Wo in der Innenstadt sind die Behindertenparkplätze?

Für Personen mit einem Ausweis gemäß StVO § 29b sind mehrere Behindertenstellplätze am Rande der Fußgängerzone eingeplant, sodass Menschen mit eingeschränkter Mobilität weiterhin bestmöglichen Zugang zur Innenstadt haben. Insgesamt werden durch die Umsetzung der Fußgängerzone zwei zusätzliche Behindertenstellplätze im Nahbereich des Zentrums geschaffen. Die Zu- und Abfahrt für Personen mit Behinderung in die Fußgängerzone über die Römer- und Rathausstraße wird bei Erfordernis (z.B. zu einem Ärztehaus etc.) gestattet.

Ist die Durchfahrt für Taxis erlaubt?

Die Fußgängerzone darf neben den gesetzlichen Ausnahmen in §76a Abs. 5 StVO auch mit dem Taxi sowie mit KFZ des Mietwagengewerbes (zum Personentransport) befahren werden.

Ist die Durchfahrt für Zustelldienste erlaubt?

Ja, um eine funktionierende Anlieferung für die Betriebe zu gewährleisten, sind Zeiten für Ladetätigkeiten von 6 bis 10 Uhr sowie von 18 bis 20 Uhr vorgesehen. Einfahrten für Ladetätigkeiten zu den Apotheken sind über die Römer- und Rathausstraße in der Zeit von 00:00 bis 24:00 gestattet.

Wie kommen Handwerker:innen zu mir als Anrainer:in?

Für Handwerker:innen gelten generell die gleichen Regeln wie für alle anderen auch. Das bedeutet, dass auch Handwerker:innen sich vorab bei der Verwaltungspolizei eine Ausnahmegenehmigung holen müssen. Das geht natürlich auch sehr rasch, vor allem wenn ein "Notfalleinsatz" erforderlich ist.

Wie wird der Busverkehr geregelt?

Die Landbuslinien 12c und 12d fahren im Bestand von der Montfortstraße über die Römer- und Kirchstraße weiter in die Thalbachgasse. Außerdem erfolgt die Rückfahrt der Landbuslinie 12d ebenfalls über die Kirch- und die Römerstraße in das übergeordnete Landesstraßennetz. Eine Änderung des Liniennetzplanes für die Fußgängerzone ist vorerst nicht vorgesehen. Die gegenständlichen Buslinien fahren wie bisher ihre Routen im bestehenden Takt. Das bedeutet, dass der Linienbus die Fußgängerzone der Römer- und der Kirchstraße im Schritttempo durchfährt.

Dürfen Blaulichtorganisationen durch die Fußgängerzone fahren?

Ja, in Fußgängerzonen dürfen gem. § 76a StVO Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes als gesetzliche Ausnahme fahren. Darüber hinaus dürfen Feuerwehrleute auf dem Weg zu einem Einsatz auch mit dem privaten PKW zum Feuerwehrhaus in der Belruptstraße zufahren. Bei einem Einsatz zählt jede Sekunde, weshalb die Stadt die Bevölkerung bittet, unverzüglich Platz zu machen, wenn die Einsatzkräfte der Feuerwehr in einem privaten PKW durch die Fußgängerzone fahren.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen zur Fußgängerzone steht Ihnen die Dienststelle für Mobilitätsservice und Stadtentwicklung telefonisch unter +43 5574 410 1710 und per Mail unter stadtentwicklung(at)bregenz.at zur Verfügung. Auf unserer Bürgermeldeplattform "I luag uf di" können ebenfalls Anregungen eingereicht werden. Die Meldung wird direkt an die zuständige Stelle übermittelt.

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