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Bregenz bekommt jetzt doch kein Subway-Restaurant

Doch kein Subway in Vorarlberg.
Doch kein Subway in Vorarlberg. ©AP, VOL.AT/Hartinger
Der Betreiber hat den Genehmigungsantrag zurückgezogen. Der Eigentümer der Immobilie macht dafür auch "überzogene Behördenvorgaben" verantwortlich.
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Bregenz (Wirtschaftspresseagentur.com) - Die Fans der Buffet-Restaurant-Kette Subway müssen sich in Vorarlberg entgegen ursprünglichen Erwartungen weiterhin gedulden. Denn der vorgesehene Betreiber und Franchisenehmer des geplanten Fastfood-Restaurants in der Bregenzer Rheinstraße hat seinen Genehmigungsantrag bei der BH Bregenz offenbar wieder zurückgezogen.

Diesbezügliche wpa-Informationen bestätigte jedenfalls Heinz Pfeifhofer von der Eigentümerfamilie der dafür vorgesehenen Immobilie in Bregenz. Diese befindet sich in der Nähe des Textilherstellers Wolford. Dass der Subway-Standort in den Sternen steht, bezeugen auch mehrere Informationsplakate des Maklerunternehmens RE/MAX Immowest, das die Immobilie jetzt wieder zur Vermietung anbietet. 

Lärmschutz für Anrainer an der verkehrsbelasteten Rheinstraße

Heinz Pfeifhofer erklärte, dass der Rückzug des Genehmigungsantrages vom Betreiber auch mit den "teils überzogenen Behördenvorgaben" begründet worden sei. Als Beispiel für derartige Vorgaben nennt Pfeifhofer den Umstand, dass von Behördenseite die Errichtung eines Carports über einem Teil der Parkplätze vor dem Haus vorgeschrieben worden sei. Das hätte der Lärmreduzierung dienen sollen. "Unser Haus steht direkt an der Rheinstraße, die sehr stark verkehrs- und lärmbelastet ist. Warum wir hier für ein paar Parkplätze ein Dach machen sollen, erschließt sich mir nicht. Denn dadurch wird der Lärm für die Anrainer an der Rheinstraße nicht weniger." 

Zudem habe man sich von Behördenseite auch sehr gegen zu viel Reklame im Außenbereich gestemmt. "Das macht es für Unternehmer sehr mühsam, Geschäftsideen umzusetzen. An diesem für so ein Restaurant idealen Standort wären auch wieder Arbeitsplätze entstanden", sagt Pfeifhofer.

Behörde kann sich nicht öffentlich wehren

Die zuständigen Behörden möchten sich aufgrund der Amtsverschwiegenheit nicht näher zu dem Verfahren äußern. Deshalb bleibt offen, inwieweit auch Versäumnisse des Antragstellers oder Fehleinschätzungen bei der Vorbereitung für das Genehmigungsverfahren schlussendlich zum frühzeitigen Ende geführt haben. 

(Wirtschaftspresseagentur.com)

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