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Bordellprojekt in Hohenems erneut abgelehnt

Beschwerde des potenziellen Betreibers vom Landesverwaltungsgericht abgewiesen.
Beschwerde des potenziellen Betreibers vom Landesverwaltungsgericht abgewiesen. ©AP/Symbolbild
Hohenems - Im langjährigen Rechtsstreit um die Erteilung einer positiven Bewilligung hat der Vorarlberger Unternehmer Hermann Hahn mit seinem Hohenemser Bordellprojekt erneut eine Absage hinnehmen müssen.
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Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) wies die Beschwerde Hahns gegen den abschlägigen Bescheid der Nibelungenstadt am Montag ab. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für unzulässig erklärt.

Keine Störungen durch illegale Prostitution

Hahn und sein Anwalt Sajay Doshi hatten nachzuweisen versucht, dass durch ein Bordell die illegale Prostitution in Vorarlberg zurückgehen würde. Dabei bezogen sie sich auf das Vorarlberger Sittenpolizeigesetz, wonach ein Freudenhaus dann zu bewilligen sei, wenn dieses durch gewerbsmäßige Unzucht hervorgerufene Störungen einschränke. Diese Formalvoraussetzungen liegen laut LVwG allerdings nicht vor. Im Stadtgebiet von Hohenems seien in der Öffentlichkeit über einen mehrjährigen Beobachtungszeitraum keine derartigen Störungen bekannt geworden, so die Urteilsbegründung, teilte die Stadt Hohenems in einer Aussendung mit. Das LVwG habe auch keine Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bestimmung.

Anwalt Doshi verwundert und verärgert

Doshi zeigte sich auf APA-Anfrage verwundert und verärgert. Er habe das Urteil, das schriftlich erging, noch nicht erhalten, sagte der Rechtsvertreter. Er könne deshalb noch nichts dazu sagen. Nach der Verhandlung am LVwG im Mai hatte Doshi angekündigt, ein allfälliges negatives Ergebnis erneut mit allen Mitteln bekämpfen zu wollen. Der Instanzenzug in Österreich ist allerdings ausgeschöpft.

Hohenems rechnet mit weiteren Prozessen

In der Grafenstadt rechnet man jedoch nicht damit, dass man das Thema damit ausgestanden hat. Voraussichtlich werde Hahn nun den außerordentlichen Weg beschreiten, vermutet Markus Pinggera von der Rechtsabteilung der Stadt Hohenems. So wäre beispielsweise eine Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof möglich, auch könnte Hahn eine außerordentliche Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof erreichen, sofern er diese begründen kann.

Hohenems wehrt sich seit vier Jahren gegen Bordell

Der Streit um das Hohenemser Freudenhaus währt schon vier Jahre lang. Während Hahn mit allen Mitteln versucht, seinen Plan umzusetzen, wehrt sich Vorarlbergs jüngste Stadt mit Händen und Füßen gegen eine Ansiedlung am Rand ihres Gemeindegebiets. Die Vorarlberger Behörden hatten das Gesuch auf Eröffnung eines Bordells bereits Anfang 2012 mit Verweis auf das Vorarlberger Sittenpolizei-Gesetz zum ersten Mal abgewiesen. Dieses war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwar verfassungskonform, die Anwendung im konkreten Fall war es jedoch nicht, weshalb der VfGH den Bescheid aufhob. Im Juni 2014 beriet die Berufungskommission der Kommune abermals – mit dem gleichen Ausgang: Dem geplanten Bordellprojekt in der Gemeinde wurde erneut eine Abfuhr erteilt.

Bisher kein einziges legales Bordell in Vorarlberg

In Vorarlberg gibt es bisher kein legales Bordell, womit auch die Prostitution – im Sittenpolizei-Gesetz “gewerbsmäßige Unzucht” – verboten bleibt. Diese ist nämlich nur in einem Freudenhaus erlaubt. Zuletzt war 2003 in der Bodensee-Gemeinde Hard ein Projekt am Widerstand der Kommune gescheitert. Schätzungen zufolge gibt es in Vorarlberg 75 bis 100 Geheimbordelle. Laut Medienberichten werden allein im benachbarten Schweizer Kanton St. Gallen 140 legale Bordelle betrieben, 30 davon im Rheintal. Die Hälfte davon soll im Besitz von Vorarlbergern stehen.

(APA/red.)

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