Laut dem Vorarlberger Gemeindegesetz ist für die Aufgabenverteilung der Bürgermeister zuständig. "Mir ist wichtig, dass die einzelnen Stadträtinnen und Stadträte einen Bezug zu ihrem Ressort haben und auch dementsprechendes Know-How mitbringen. Das habe ich bei der Aufgabenzuteilung beim neuen Stadtrat Andreas Fritz-Wachter gerne berücksichtigt", begründet Bürgermeister Simon Tschann die neue Aufteilung.
Viele Jahre im Jugendbeirat
In einem ausführlichen Gespräch zwischen Bürgermeister Tschann und dem vergangene Woche neu gewählten Stadtrat Andreas Fritz-Wachter (Team Mario Leiter) wurden ihm die Jugendagenden zugewiesen. Fritz-Wachter war viele Jahre im Bludenzer Jugendbeirat aktiv und hat diesen auch als Beiratsvorsitzender geleitet. Zudem ist er seit langem im Vorstand der Bludenzer Pfadfinder*innengruppe.
"Mich freut es sehr, dass ich mit Andreas einen weiteren jungen und sehr motivierten Fachmann in seinem Bereich im Stadtrat habe. Ich denke wir werden sehr gut zusammenarbeiten. Gerade im Jugendbereich gibt es zahlreiche Projekte, die wir gemeinsam umsetzen wollen. Allen voran denke ich an den neuen spark7-Freizeit- und Jugendplatz, der im Sportareal Unterstein geplant ist", so Bürgermeister Simon Tschann.
"Natürlich werde ich die mir vom Bürgermeister in seiner Kompetenz übertragenen Aufgaben gewissenhaft ausführen, mein Netzwerk nutzen und all meine Erfahrungen aus 12 Jahren Jugendbeirat mit einbringen", kündigt Stadtrat Fritz-Wachter an.
Aufgabenverteilung Stadtrat Bludenz:
- Vorsitzender: Bürgermeister Simon Tschann (ÖVP)
- Vizebürgermeisterin Andrea Mallitsch: Familie, Gesundheits- und Sozialwesen (ÖVP)
- Stadtrat Joachim Heinzl: Finanzen und Projektmanagement (ÖVP)
- Stadträtin Catherine Muther: Gemeinwesen und Friedhof (TML)
- Stadtrat Andreas Fritz-Wachter: Jugend (TML)
- Stadtrat Cenk Dogan: Kultur und Vereinswesen (ÖVP)
- Stadtrat Bernhard Corn: Bildung (Kindergarten, Schulen), Kleinkinderbetreuung (TML)
- Stadträtin Martina Brandstetter: Abfallwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Jagd (ÖVP)
(Red.)
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