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Betrügerische Krida: Anklage gegen René Benko rechtskräftig

Die erste Anklage gegen René Benko wegen betrügerischer Krida ist rechtskräftig – ihm droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.
Die erste Anklage gegen René Benko wegen betrügerischer Krida ist rechtskräftig – ihm droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. ©APA/AFP
Die erste Anklage gegen den ehemaligen Signa-Chef René Benko ist rechtskräftig. Wie das Landesgericht Innsbruck am Freitag gegenüber der APA mitteilte, legte Benkos Verteidigung innerhalb der zweiwöchigen Frist keinen Einspruch ein.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem 48-Jährigen betrügerische Krida im Zusammenhang mit der Insolvenz seines Firmengeflechts vor. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Konkret soll Benko Vermögenswerte verschoben und damit Gläubiger bewusst geschädigt haben.

Laut WKStA soll er unter anderem eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für ein Haus auf der Innsbrucker Hungerburg geleistet haben – eine Summe, die als "wirtschaftlich und sachlich unvertretbar" gilt.

Zusätzlich steht eine Schenkung von 300.000 Euro an Angehörige im Raum. Beide Transaktionen sollen über Strukturen erfolgt sein, von denen Benko mittelbar profitierte, darunter die Laura Privatstiftung und seine Mutter Ingeborg Benko als Begünstigte. Der inkriminierte Gesamtschaden liegt bei 660.000 Euro.

Prozessverlagerung nach Wien beantragt

Wann der Prozess gegen René Benko stattfinden wird, ist weiterhin offen. Wie "Der Standard" berichtet, hat Benkos Verteidiger, der Wiener Strafrechtsanwalt Norbert Wess, beim Obersten Gerichtshof einen Antrag gestellt, die Hauptverhandlung nicht am Landesgericht Innsbruck, sondern in Wien abzuhalten.

Zur Begründung führte Wess an, dass sich Benko derzeit in Untersuchungshaft in Wien befindet und mehrere der beantragten Zeugen ebenfalls aus der Bundeshauptstadt stammen. Über diesen sogenannten Delegierungsantrag muss nun ein Drei-Richter-Senat des OGH entscheiden.

Nur ein Baustein in umfassender Causa Signa

Die nun rechtskräftige Anklage ist lediglich ein Teilaspekt in einem deutlich größeren Ermittlungsverfahren. Die WKStA untersucht insgesamt 13 verschiedene Stränge im Zusammenhang mit der Signa-Pleite.

Neben betrügerischer Krida geht es auch um Untreue, schweren Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Der aktuelle Gesamtschaden, den die Behörde ermittelt, beläuft sich auf rund 300.000.000 Euro. Mehr als ein Dutzend Personen sowie zwei Verbände stehen unter Verdacht.

(VOL.AT)

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