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Beschwerden gegen ORF-Beitrag nehmen stark zu

Der ORF sieht sich angesichts wachsender Kritik am verpflichtenden Rundfunkbeitrag mit einer Welle an Beschwerden konfrontiert.
Der ORF sieht sich angesichts wachsender Kritik am verpflichtenden Rundfunkbeitrag mit einer Welle an Beschwerden konfrontiert. ©APA/AFP
Täglich rund 50 Beschwerden erreichen derzeit das Bundesverwaltungsgericht. Auslöser ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die nun zahlreiche zuvor gestoppte Verfahren wieder in Gang setzt.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) verzeichnet laut eigenen Angaben einen deutlichen Anstieg an Beschwerden im Zusammenhang mit dem ORF-Beitrag. "Täglich laufen ca. 50 diesbezügliche Beschwerden beim BVwG ein", heißt es auf Anfrage. Der Anlass: Nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs können alle gestoppten Verfahren nun fortgeführt werden.

Die juristische Bearbeitung bindet Ressourcen – sowohl im BVwG als auch im Beitragsservice des ORF (OBS). Generaldirektor Roland Weißmann soll laut Medienberichten geplante Personalkürzungen in diesem Bereich vorerst gestoppt haben, um die Abarbeitung sicherzustellen.

Beitragsregelung bestätigt – Kritik bleibt

Der Verfassungsgerichtshof hatte Anfang Juli festgestellt, dass der ORF-Beitrag verfassungskonform ist. Die Möglichkeit zur Nutzung des öffentlich-rechtlichen Angebots reiche als Begründung aus. Trotzdem bleibt die Kritik bestehen, etwa an der Jahresvorschreibung für Haushalte, die per Erlagschein bezahlen: Ab 2026 wird der gesamte Jahresbeitrag auf einmal fällig.

Diese Regelung könnte laut Experten vor allem einkommensschwächere Haushalte belasten. Die Regierung kündigte an, mögliche Reformen in Gesprächen zu erörtern. Die für die Medienpolitik zuständigen Ressorts sind laut KURIER-Informationen bereits eingebunden.

Entscheidungen meist im Sinne des ORF

In der Vergangenheit wurden Beschwerden gegen den ORF-Beitrag weitgehend abgewiesen. Laut ORF wurden in über 300 Verfahren die Bescheide der OBS bestätigt. Nur in einem Einzelfall wurde ein Formfehler festgestellt, der sich auf die Unterschrift eines Bescheids bezog. Seit einiger Zeit erfolgt die Signatur digital, womit dieses Problem behoben sein dürfte.

"Die Zahlungspflicht besteht weiterhin", betont der ORF. Sollte ein Bescheid fehlerhaft sein, könne dieser neu ausgefertigt werden, heißt es aus dem BVwG. Ob ein gültiger Bescheid vorliegt, liege jeweils im Ermessen der zuständigen Richter.

(VOL.AT)

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