Die "Veröffentlichung gemäß § 35a Staatsanwaltschaftsgesetz" erfolgte am Montag, den 5. August, berichtete dossier.at am Dienstag.
Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) waren 2016 aufgrund einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingestellt worden. Die Veröffentlichung der Einstellungsbegründung in den Edikten erfolgte allerdings erst jetzt - nachdem dossier.at in der Vorwoche berichtet hat, dass die Ermittlungen aufgrund einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingestellt worden waren.
Verdachtsmomente nicht ausreichend
In dem sieben Seiten langen Dokument würdigt die Oberstaatsanwaltschaft die Beweise und kommt zum Schluss, dass die Verdachtsmomente für eine Anklage wegen Bestechung nicht ausreichen. "Neben dem von der Oberstaatsanwaltschaft Wien hervorgehobenen weiten Interpretationsspielraum der Formulierung 'im Rahmen einer zeitlich vernünftigen Abwicklung der Genehmigungsverfahren' sah der Weisungsrat auch in dem Satz 'Dazu müssten von den Anwälten entsprechende Vereinbarungen ausgearbeitet werden' einen Hinweis darauf, dass pflichtwidriges Verhalten von den Gemeindeorganen nicht vereinbart werden sollten." dossier.at zufolge hat die Staatsanwaltschaft mit der Beweiswürdigung die Hauptaufgabe eines unabhängigen Gerichts übernommen.
Luxus-Chalet ersetzt Berggasthof
Benko hatte den maroden Berggasthof 2011 von der früheren Besitzerin gekauft, niederreißen lassen und anstelle des Gebäudes ein Luxus-Chalet gebaut.
Für das Hotel hatte die Gemeinde Lech ein Vorkaufsrecht, das zunächst vom Gemeindevorstand in Anspruch genommen werden sollte, danach von Benko aber gegen Bezahlung von einer halben Mio. Euro abgelöst wurde.
Ermittelt wurde wegen des Vorwurfs der Bestechung und Bestechlichkeit. Das Verfahren gegen den dortigen Bürgermeister Ludwig Muxel wurde im August 2015, jenes gegen Benko im Oktober 2016 eingestellt.
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