Benko stellt erneut Antrag auf Enthaftung

Der Gründer der insolventen Signa-Gruppe verhalte sich "vorbildhaft", sei in seinen Verteidigungsrechten eingeschränkt, und die U-Haft sei nicht mehr verhältnismäßig, begründete sein Anwalt den Antrag. Die Haftprüfungsverhandlung findet am Mittwoch statt.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sprach sich gegen die Enthaftung aus: Der dringende Tatverdacht sei nach wie vor gegeben, ebenso die Haftgründe sowie die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der U-Haft. Außerdem gebe es eine rechtskräftige Anklage.
(APA)
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