Batschuns: Keine U-Haft nach dem Brandanschlag

Das habe das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) entschieden, teilte am Montag auf Anfrage Vorarlbergs Justizsprecher Reinhard Flatz mit.
Dem Hauptbeschuldigten habe das OLG die Weisung erteilt, keinen Alkohol mehr zu trinken. Mit diesem sogenannten gelinderen Mittel habe das Berufungsgericht von der Verhängung der U-Haft über den 24-Jährigen Abstand genommen.
Damit bestätigte das OLG am 22. Februar die Entscheidung der Haft- und Rechtsschutzrichterin des Landesgerichts Feldkirch, die die Beschuldigten nach der polizeilichen Verwahrungshaft von maximal 48 Stunden auf freien Fuß gesetzt hatte. Gegen den Beschluss des Landesgerichts hatte die Staatsanwaltschaft Feldkirch Beschwerde beim OLG erhoben. Denn die Anklagebehörde vertrat den Standpunkt, bei beiden Beschuldigten liege der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr vor.
Geständig und unbescholten
Eine Tatbegehungsgefahr, also eine Wiederholungsgefahr, besteht beim Zweitbeschuldigten nach Ansicht des OLG nicht. Beim 22-jährigen Arbeiter gebe es keinen erkennbaren rechtsradikalen Hintergrund für die Tat. Der geständige und unbescholtene Batschunser fuhr mit seinem Auto seinen 24-jährigen Kollegen vom Musikverein zum Befüllen einer Weinflasche mit Benzin zu einer Tankstelle und danach zum Asylantenheim.
Dort warf der 24-Jährige aus Rankweil die Flasche mit dem brennenden Benzin gegen die Hauswand des Flüchtlingshauses, die dabei leicht beschädigt wurde. Bei dem Bauarbeiter hielt das Oberlandesgericht den Haftgrund der Tatbegehungsgefahr grundsätzlich für gegeben. Denn bei ihm gebe es einen rechtsradikalen Hintergrund mit nationalsozialistischem Gedankengut und daher fremdenfeindliche Motive für die Tat. Enthemmung nach übermäßigem Alkoholkonsum habe bei ihm zum Brandanschlag geführt. Er sei allerdings reumütig geständig und unbescholten. Deshalb hielt das Berufungsgericht eine U-Haft doch nicht für notwendig – vorausgesetzt, der 24-Jährige trinkt keinen Alkohol mehr.
Der Brandanschlag ist für das OLG – im Gegensatz zur Meinung von Grünen-Nationalrat Harald Walser – keine Tat eines rechtsradikalen Netzwerkes.
Es liegt noch keine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Beschuldigten vor. Gegen sie wird wegen versuchter Brandstiftung ermittelt.
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