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Batschuns: Brandstiftung oder Sachbeschädigung

Anschlag in Batschuns: Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob Anklage wegen Sachbeschädigung oder Brandstiftung erhoben wird.
Anschlag in Batschuns: Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob Anklage wegen Sachbeschädigung oder Brandstiftung erhoben wird. ©VOL.AT/ Güfel
Feldkirch, Batschuns - Geringer Schaden, keine große Gefahr für Bewohner des Asylantenheims: Das geht aus dem Brandgutachten zum Brandanschlag hervor.
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Den beiden Beschuldigten nach dem Brandanschlag auf das Asylantenheim in Batschuns vom 27. Jänner droht voraussichtlich nur eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung mit einer möglichen Höchststrafe von sechs Monaten Haft und nicht wegen versuchter Brandstiftung mit einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Gefängnis. Darauf deutet nun auch das von der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingeholte brandschutztechnische Gutachten hin.

Denn darin schreibt der Sachverständige Ralph Pezzey: „Die Brandgefahr, konkret anhand der Tatbegehung und der geringen Schäden am Gebäude, wird für die im Gebäude befindlichen Personen unter Berücksichtigung des Aufprall­ortes, der Beschaffenheit des Vorplatzes und der Zusammenstellung des Brandsatzes in diesem speziellen Fall nicht als hoch eingestuft.“ In der Expertise heißt es weiter: „Unter Berücksichtigung der gegebenen Sicherheitsvorkehrungen kann die Brandgefahr betreffend das Gebäude im Allgemeinen – im Vergleich zu anderen derartig genutzten Objekten – als normal bis niedrig eingestuft werden.“ Wäre ein größeres Feuer entstanden, hätten sich die Bewohner des mit einer Brandmeldeanlage und FBrandschutztüren ausgestatteten Hauses nach Ansicht des Brandschutzexperten wohl selbst in Sicherheit bringen können.

Noch keine Anklage

Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie Anklage wegen Sachbeschädigung oder versuchter Brandstiftung erheben wird. Anzunehmen ist, dass die Verteidiger Tanja Moosbrugger und Martin Mennel auf Sachbeschädigung plädieren werden. Für versuchte Brandstiftung ist rechtlich eine drohende Feuersbrunst Voraussetzung. Der hauptbeschuldigte 24-Jährige gibt zu, dass er eine Weinflasche mit brennendem Benzin gegen die Fassade des Hauses mit 23 Bewohnern geworfen hat. Dadurch kam es, so der Gutachter, nur zu Verrußungen an der Hauswand und an einem Plas­tikcontainer. Denn das Feuer sei rasch von selbst wieder erloschen. Das liege zum einen am Molotow-Cocktail, der „nicht als fachmännisch eingestuft“ werden könne – weil als Haftmittel für längere Brennbarkeit kein Öl beigemischt und Papier statt Stoff als Lunte verwendet worden sei.

Zudem dürfte auf dem sandigen Vorplatz „ein beträchtlicher Anteil“ des Benzins „bereits vor dem Entzünden und während des Brandvorganges versickert“ sein, meint der Gutachter und Bruder des verstorbenen Fußballstars Bruno Pezzey.

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