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Batschuns: Staatsanwaltschaft kämpft gegen Aufhebung der U-Haft

Das Flüchtlingsheim in Batschuns
Das Flüchtlingsheim in Batschuns ©VOL.AT/Tanja Güfel
Feldkirch, Batschuns - Im Fall der versuchten Brandstiftung auf ein Flüchtlingsheim in Batschuns hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch nun das Oberlandesgericht Innsbruck angerufen. Stein des Anstoßes ist die Entscheidung des zuständigen Haftrichters, die beiden Tatverdächtigen aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft würden entsprechende Haftgründe vorliegen, die den Verbleib der beiden Männer in Untersuchungshaft rechtfertigen würden. Das bestätigte Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, gegenüber VOL.AT. Wie lange die Innsbrucker Richter für eine Entscheidungsfindung benötigen werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. In der Zwischenzeit bleiben die beiden Tatverdächtigen, zwei jungeMänner im Alter von 21 und 24 Jahren, auf freiem Fuß.

Noch keine Gegenüberstellung?

Nach dem Anschlag auf ein Flüchtlingsheim in der Nacht von Samstag auf Sonntag in der vergangenen Woche hatte sich der Jüngere der beiden selbst gestellt. Er soll bei der Tat als Fahrer fungiert haben. Nach der Festnahme gaben die beiden Männer an, es habe sich um eine “spontane Aktion unter Alkoholeinfluss” gehandelt. Ob es zwischenzeitlich zur Gegenüberstellung zwischen den Tatverdächtigen und den Bewohnern des Flüchtlingsheims gekommen ist, wie zunächst kolportiert wurde, wollte Martin Fellacher von der Caritas Flüchtlingshilfe nicht bestätigen. (MST)

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