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Autos beschlagnahmen - Zwischen Blödheit und Gemeingefährdung

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Eine Gesetzesnovelle soll den „Verfall des Fahrzeugs bei rücksichtlosen und gefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen“ bringen.

Unbelehrbaren Rasern soll künftig das Auto abgenommen werden können, wenn es nach der Bundesregierung geht. "Grundsätzlich ist eine Gesetzgebung, die es Rasern schwerer macht Leute zu gefährden, durchaus ein probates Mittel", ist Jürgen Wagner vom ÖAMTC Vorarlberg in Vorarlberg LIVE nicht grundsätzlich abgeneigt.

"Aber wenn man eine Gesetzgebung androht, die nicht ganz fertig gedacht ist, dann ist das problematisch." Denn die Beschlagnahmung allein werde Raserei nicht verhindern, es brauche auch die entsprechenden Kontrollen und diese wären bereits jetzt möglich.

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Rechtliche Unsauberkeit

Offen wäre auch, was jenen angedroht wird, die mit fremden Fahrzeugen fahren, etwa mit dem Fahrzeug der Eltern. Außerdem sieht Wagner eine rechtliche Unsauberkeit: In Österreich geschehen Beschlagnahmen durch einen Gerichtsentscheid, Verwaltungsbehörden sind nur zur Sicherstellung gewisser Gegenstände unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigt.

Die Maßnahme an sich stellt er bei Wiederholungstätern, die eine Gefahr für ihre Umwelt darstellen, aber nicht in Frage. Dies könne durchaus Sinn machen, wenn man das entsprechende Augenmaß anwendet: "Man muss unterscheiden zwischen Blödheit und tatsächlicher Gemeingefährdung." Was rechtlich möglich wäre, zeigt nicht zuletzt die Schweiz.

Die Sendung "Vorarlberg LIVE" ist eine Kooperation von VOL.AT, VN.at, Ländle TV und VOL.AT TV und wird von Montag bis Freitag, ab 17 Uhr, ausgestrahlt. Mehr dazu gibt's hier.

(VOL.AT/VN)

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