Sollte man Rasern das Auto abnehmen und versteigern?

Wer deutlich zu schnell fährt, dessen Fahrzeug soll die Polizei künftig an Ort und Stelle beschlagnahmen können. Dann soll es versteigert werden. Bei 60 (innerorts) bzw. 70 km/h (außerhalb des Orts) zu viel, soll das bei Wiederholungstätern der Fall sein.
"Tatwaffe aus der Hand nehmen"
Im Extremfall bei 80 bzw. 90 km/h (wieder im Ort bzw. außerhalb) soll das Auto auch bei Ersttätern beschlagnahmt werden. Verkehrsministerin Leonore Gewessler will so Extremrasern "die Tatwaffe aus der Hand nehmen, zum Schutz von uns allen".

Beschlagnahmung übertrieben?
VOL.AT hat sich in Dornbirn dazu umgehört, was Vorarlberger zur geplanten Gesetzesänderung sagen. Während manche klare Befürworter der Regelung sind, sehen andere den Sinn nicht ein. Jeder könne hin und wieder einmal zu schnell fahren, das Auto zu beschlagnahmen sei hier keine Lösung, erklärt etwa ein junger Feldkircher. Eine Nachschulung und Buße seien akzeptabel.
Bei Wiederholungstätern sei es gerechtfertigt, auch da innerorts oft Kinder unterwegs seien, meint eine Feldkircherin. Die neue Regelung sei in Ordnung, erklärt auch eine Wolfurterin. "Ich sehe das vollkommen ein, dass man das macht", verdeutlicht ein Harder. Niemand habe das Recht einem, den Besitz einfach wegzunehmen, meint ein Dornbirner. Man solle weiterhin strafen, besonders bei Wiederholungstätern.
(VOL.AT/Mirjam Mayer und Raffael Hummer)
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