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Asyl - IG Kultur Vorarlberg-Geschäftsführerin nach Demo angezeigt

An der Demo hatten über 200 Personen teilgenommen.
An der Demo hatten über 200 Personen teilgenommen. ©VOL.AT/Rauch
Die Geschäftsführerin der IG Kultur Vorarlberg, Mirjam Steinbock, sieht sich nach einer Kundgebung gegen umstrittene Abschiebefälle vor der Regionalstelle des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Feldkirch mit einer Anzeige nach dem Versammlungsgesetz konfrontiert. Sie wird von den Behörden als Veranstalterin angenommen, während sie beteuert, lediglich Teilnehmerin gewesen zu sein.
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An der Kundgebung gegen “Grausamkeiten des Asylsystems” am 30. Oktober vor dem BFA nahmen rund 200 Personen, darunter auch Grüne, Spitzenvertreter der Vorarlberger SPÖ und des ÖGB, teil. Mehrere Personen, auch Mirjam Steinbock, ergriffen dabei das Mikrofon. Sie habe sich mit den anwesenden Polizisten unterhalten und sei dabei von der Exekutive aufgefordert worden, ihre Personalien bekannt zu geben, was sie auch tat. Nach der Veranstaltung sei ihr mitgeteilt worden, dass sie eine Anzeige zu erwarten habe.

Sie habe es als Veranstalterin verabsäumt, die Versammlung anzumelden, zudem sei es ihr als deutsche Staatsbürgerin nicht erlaubt, eine öffentlich zugängliche Veranstaltung abzuhalten, heißt es in der nun zugestellten Strafverfügung, die die Betroffene auf Facebook öffentlich machte. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz verhängte darin eine Geldstrafe von 400 Euro.

Ermittlungsverfahren eingeleitet

Bei den Behörden hieß es, zu laufenden Verfahren könne man keine Stellung beziehen. Grundsätzlich werde angesichts einer nicht angemeldeten Kundgebung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um den Veranstalter namhaft zu machen. Eine Veranstaltung sei grundsätzlich von einer Person anzumelden, die in der Folge auch verantwortlich sei. Das Versammlungsgesetz sieht vor, dass eine Veranstaltung spätestens 48 Stunden vor Beginn bei den Behörden schriftlich anzumelden ist. Zudem dürfen Ausländer weder als Veranstalter noch als Ordner oder Leiter einer Versammlung zur Verhandlung öffentlicher Angelegenheiten auftreten.

Steinbock kündigte an, Einspruch gegen die Strafe zu erheben. Sie habe sich, wie so viele andere auch, von dem Gang zum BFA Antworten darauf erhofft, wie es etwa zu dem Abschiebefall in Sulzberg kommen konnte, bei dem eine iranisch-armenische Familie getrennt und abgeschoben werden sollte. “Ich weiß nicht, wer die Idee hatte, nach Feldkirch zu gehen. Diese Welle der Empörung über die Verletzung von Menschenrechten und -würde wurde auf so breiten Schultern getragen – da war das plötzlich da. Das haben auch alle verbreitet, über SMS, über soziale Medien”, erklärte Steinbock gegenüber der APA.

Warum gerade sie von den Behörden nun als Veranstalterin der Demonstration genannt wurde, konnte sie sich nicht erklären. Sie habe dort mehrfach verneint, Veranstalterin zu sein. Sie sei jedenfalls die Einzige gewesen, die von der Polizei nach Personalien gefragt wurde. “Ich werfe niemandem etwas vor, aber man nimmt sich da eine Person heraus und verhängt eine hohe Strafe. Das hat schon eine Aussage”, fand die IG Kultur-Geschäftsführerin.

(APA)

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