Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger kann bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung sowie im Internet auf www.vorarlberg.at den Gesetzestext einsehen und Änderungsvorschläge machen.
Der Entwurf dient im Wesentlichen der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in das Landesrecht sowie der Ausführung von vom Bund vorgegebenen Grundsatzbestimmungen.
Der Geltungsbereich des Antidiskriminierungsgesetzes wird erweitert; damit beabsichtigt der Gesetzgeber die Verhinderung von geschlechtsspezifischen Diskriminierungen beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Schadenersatzansprüche werden teilweise vereinheitlicht bzw. angehoben. Weiters sieht der Entwurf eine Vernetzung der Antidiskriminierungsstellen mit ähnlichen Einrichtungen vor.
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