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Anklage: Mord und auch Mord durch Unterlassung

von Seff Dünser (NEUE) - Hittisau - Anklageschrift: Türke (55) soll in Hittisau Freund der Tochter erschossen - und der 17-jährige Sohn das nicht verhindert haben.
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Einen Ehrenmord legt die Staatsanwaltschaft Feldkirch einem 55-jährigen Türken zur Last. Der Notstandshilfebezieher aus Langenegg hat, so die noch nicht rechtskräftige Anklageschrift, am 17. Mai im Berggebiet Hochhäderich in Hittisau den 26-jährigen Freund seiner geschiedenen Tochter mit einem Revolver-Kopfschuss aus nächster Nähe umgebracht. Das Verbrechen des Mordes wirft Staatsanwalt Karl Wild auch dem 17-jährigen Sohn des Erstangeklagten vor. Mord durch Unterlassung soll der arbeitslose Jugendliche demnach begangen haben, weil er den Vater nicht vom Mord abgehalten habe. Die beiden Angeklagten bestreiten alle Vorwürfe. Angeklagt ist der 55-Jährige auch wegen Nötigung, Freiheitsentziehung und nach dem Waffengesetz, der 17-Jährige ebenso wegen Freiheitsentziehung. Über Schuld oder Unschuld der Angeklagten werden allein die acht Laienrichter entscheiden. Einen Termin für den Schwurgerichtsprozess am Landesgericht Feldkirch hat Richterin Angelika Prechtl-Marte noch nicht festgelegt. Verteidiger German Bertsch rechnet mit einem Freispruch für seinen 17-jährigen Mandanten zumindest vom Mord-Vorwurf. Dem ehemaligen Sonderschüler sei es nicht möglich gewesen, seinen wütenden Vater zu stoppen. Der Jugendliche belastet seinen Vater, welcher sogar bestreitet, den Getöteten überhaupt gekannt zu haben. Nach Angaben des Sohnes hat der 55-Jährige den verheirateten 26-Jährigen zuerst in Langenegg gewaltsam in sein Auto verfrachtet. Auf Anordnung des Vaters habe er mitfahren müssen, sagte der 17-Jährige aus.

Revolver-Fundort

Der Vater habe bei der Alpe Obere Zimmeregg angehalten, sei mit dem türkischstämmigen Wolfurter verschwunden und wenige Minuten später ohne ihn zurückgekehrt. Danach sei der Vater in Krumbach noch einmal ausgestiegen. Beim dortigen Fußballer-Klubheim wurde der Revolver entdeckt. Vom 55-Jährigen, der von Stephan Wirth verteidigt wird, wurden keine Spuren auf der Waffe gefunden. Er behauptet, zur Tatzeit im Rheintal unterwegs gewesen zu sein. Die Ortung seines Handys weise jedoch darauf hin, dass er zur fraglichen Zeit sehr wohl an den Tatorten gewesen sei, kontert der Staatsanwalt.

Verdachtsmomente

Die Polizei hat in ihrem Abschlussbericht von Verdachtsmomenten gegen den 55-Jährigen zu einem weiteren Ehrenmord berichtet. Familienangehörige gingen davon aus, dass der Türke für das Verschwinden seiner 1982 geborenen Tochter mitverantwortlich sein könnte. Die junge Frau gilt nach einer Türkei-Reise seit 2005 als vermisst. Im bevorstehenden Prozess hat der Staatsanwalt das nicht angeklagt. Weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gibt und zudem die Türkei für eine solche Auslandstat zuständig wäre.

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