Genau ein Jahr nach seiner Festnahme wegen Terrorvorwürfen in der Türkei muss der Aktivist und Journalist Max Zirngast am Mittwoch neuerlich vor Gericht in Ankara. Er darf nicht ausreisen, hat aber auch keinen Aufenthaltstitel. Sorgen bereitet ihm vor allem sein ungeklärter Status.
Max Zirngast am Jahrestag seiner Festnahme vor Gericht in Ankara
Der steirische Aktivist macht sich keine Hoffnungen, dass er bei der Verhandlung am Mittwoch freigesprochen werden könnte. "Das wird nicht passieren", sagte er am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien, zu der er aus Ankara zugeschaltet war. Stattdessen hofft er darauf, dass zumindest das Ausreiseverbot aufgehoben wird. Dann könnte er einen neuen Aufenthaltstitel beantragen, den er für die Fortsetzung seines Studiums bräuchte.
Der Politikwissenschaftsstudent und Journalist war am 11. September in Ankara unter Terrorvorwürfen festgenommen worden. Der Autor linker Publikationen hatte kritisch über das Regime von Präsident Recep Tayyip Erdogan geschrieben, insbesondere dessen Kurdenpolitik. Am Heiligen Abend 2018 kam er aus der Untersuchungshaft frei, darf das Land seitdem aber nicht verlassen. Der zunächst auf 11. April angesetzte Prozessbeginn wurde auf 11. September vertagt.
(APA/Red)
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