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Alkolenker fuhr 90-jährigen Rollstuhlfahrer an

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Symbolbild ©Pixabay
90-Jähriger wurde schwer verletzt, sein ihn schiebender Enkel leicht. Geldstrafe von 5.400 Euro und bedingte Haftstrafe für unbescholtenen Autofahrer.

Ich habe Glück im Unglück gehabt“, sagte der geständige Angeklagte. „Ich danke dem Herrgott dafür, dass nicht noch viel mehr passiert ist.“

Der Pkw des mit 1,8 Promille alkoholisierten 63-Jährigen touchierte am Nachmittag des 18. Dezember 2019 in der Lustenauer Augartenstraße zuerst die Beifahrertür eines abgestellten Autos, die der 70-jährige Beifahrer ein Stück weit geöffnet hatte. Danach geriet das Fahrzeug des Angeklagten auf den Gehsteig und erfasste dort einen Rollstuhl, in dem ein 90-jähriger Mann saß.

Der 90-Jährige wurde zu Boden geschleudert und dabei schwer verletzt. Er zog sich einen Daumenbruch, mehrere Prellungen und eine Rissquetschwunde am Knie zu. Sein 23-jähriger Enkel, der den Rollstuhl geschoben hatte, kam mit leichten Blessuren davon: Schulterzerrung und Abschürfungen an Fingern.

Schuldspruch

Der unbescholtene Angeklagte wurde gestern am Landesgericht Feldkirch nicht nur wegen fahrlässiger Körperverletzung, sondern auch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig gesprochen. Denn der Alkolenker hatte bei der Kollision mit der Beifahrertür die beiden Insassen im abgestellten Pkw in Gefahr gebracht.

Der Pensionist aus dem Unterland wurde zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 5400 Euro (360 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat er den Verletzten vorläufig jeweils 500 Euro zukommen zu lassen.

Das Urteil, das der Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann akzepierten, ist nicht rechtskräftig, weil der Beschuldigte ohne rechtlichen Beistand zur Hauptverhandlung erschienen war. Deshalb erhält der geständige Angeklagte automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft.

Führerschein abgeben

Trotz der strafrechtlichen Unbescholtenheit nahm die Richterin keinen ordentlichen Lebenswandel an. Weil er im Dezember 2018 mit 1,4 Promille Auto gefahren ist und dafür von der Bezirkshauptmannschaft (BH) Dornbirn eine Verwaltungsstrafe erhalten hat. Für den nunmehrigen Unfall unter Alkoholeinfluss darf die BH den 63-Jährigen nicht bestrafen, weil das Strafgericht den Beschuldigten verurteilt hat. Aber seinen Führerschein wird der Unfallfahrer wohl für längere Zeit abgeben müssen. Vielleicht werde er in Zukunft gar nicht mehr Auto fahren, sagte der Angeklagte vor Gericht

(Seff Dünser / Neue)

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