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AfD verliert Markenrechte – EU-Behörde erkennt Logo und Kürzel ab

Das EUIPO entzieht der AfD die Markenrechte an Logo und Kürzel.
Das EUIPO entzieht der AfD die Markenrechte an Logo und Kürzel. ©APA
Die rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat im Streit um ihre Markenrechte eine Niederlage erlitten.

Die Entscheidung stammt vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), das seinen Sitz im spanischen Alicante hat. Dort war im September 2023 von einer Berliner Anwaltskanzlei ein Antrag auf Löschung der AfD-Marken eingereicht worden – mit der Begründung, dass die Partei diese über einen Zeitraum von fünf Jahren nicht ernsthaft genutzt habe. Nach über zwei Jahren Prüfung gab das Amt dem Antrag nun statt.

Laut Urteil sei die Nutzung durch die AfD lediglich parteiintern erfolgt und erfülle damit nicht die Anforderungen an eine markenrechtlich relevante Verwendung. Die Konsequenz: Das Logo der Partei sowie die Abkürzung "AfD" verlieren ihren Schutz als Marke auf EU-Ebene.

EU urteilt gegen AfD: Partei verliert Markenrechte an Logo und Kürzel ©APA

Partei kündigt Beschwerde an

Die AfD will sich mit dem Urteil nicht abfinden. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte die Bundesgeschäftsstelle mit: "Zu den Entscheidungen des EUIPO wird die AfD Beschwerden einlegen und wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidungen geändert werden." Der Fall könnte somit in die nächste Instanz gehen.

T-Shirts, Merchandise und politische Botschaften

Der Verlust der Markenrechte hat konkrete Folgen: Die Partei kann Dritten nun deutlich schwerer untersagen, ihr Logo oder das Kürzel für kommerzielle Zwecke zu nutzen – etwa auf T-Shirts oder anderen Merchandise-Artikeln mit politischen Inhalten. Das birgt nicht nur wirtschaftliche Risiken, sondern auch die Gefahr der Verwässerung der Marke durch unkontrollierte Nutzung.

Auch in Deutschland laufen Verfahren

Auch in Deutschland droht weiterer Ärger: Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München sind derzeit sieben Löschungsverfahren gegen AfD-Marken anhängig. Diese sollen laut Partei erst im kommenden Jahr entschieden werden. Die AfD bleibt jedoch kämpferisch: "Unabhängig vom Ausgang dieser Verfahren werden der Name, die Kurzbezeichnung ‚AfD‘ und auch das Logo der AfD durch zahlreiche weitere Marken sowie das Namensrecht umfassend geschützt", heißt es in der Stellungnahme.

(VOL.AT)

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