Nun hat ein Ausschuss der UNO in einem der APA vorliegenden Schreiben die Bundesregierung ersucht, sich bei den syrischen Behörden nach dem Verbleib des Betroffenen zu erkundigen. Laut Informationen von NGOs soll bereits in wenigen Tagen eine weitere Abschiebung nach Syrien stattfinden.
Der 32-jährige Syrer war 2018 wegen terroristischer Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Im vergangenen Jahr kam der Mann auf freien Fuß, wurde dann aber nochmals verurteilt und in Schubhaft gebracht. Der EGMR hatte die Abschiebung letztlich nicht gehemmt.
Kein Kontakt zu Abgeschobenem
Seit einem Zwischenstopp in Istanbul im Zuge der Außerlandesbringung hat die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung keinen Kontakt mehr zu dem Mann. Ob er untergetaucht ist oder festgenommen wurde, ist unklar.
Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) wünscht nun von der Bundesregierung, auf diplomatischer Ebene mit den syrischen Behörden Kontakt aufzunehmen. Herausfinden soll man dabei, ob der Mann noch am Leben ist bzw. wo er sich aufhält und in welchem Zustand er ist.
Asylkoordination warnt vor Abschiebung nach Syrien
Kritik kommt von NGO-Seite. Es sei offenbar mittlerweile notwendig, dass ein UN-Kontrollorgan Österreich auffordern müsse, grundlegende menschenrechtliche Verpflichtungen einzuhalten. Dabei sei es eine Selbstverständlichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat, das Verschwindenlassen von Personen zu verbieten, unter Strafe zu stellen und alle dafür erforderlichen Maßnahmen zu setzen, heißt es seitens Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination.
Österreich müsse den Sachverhalt unverzüglich abklären und von weiteren Abschiebungen in das äußerst volatile Syrien Abstand nehmen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat mehrfach klar gemacht, weitere kriminell gewordene Syrer in ihr Heimatland abschieben zu wollen. Laut NGOs soll bereits kommende Woche eine entsprechende Außerlandesbringung erfolgen. Die Abschiebung im Juli war die erste nach Syrien seit 2011.
(APA)
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