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Grenzübertritt Österreich–Schweiz: Was erlaubt ist – und was nicht

Schweiz-Einkauf: Diese Grenzen gelten zu Weihnachten.
Schweiz-Einkauf: Diese Grenzen gelten zu Weihnachten. ©APA/VN/Steurer
Gerade vor Weihnachten zieht es viele Vorarlberger über die Grenze in die Schweiz – zum Einkaufen, Geschenke besorgen oder einfach zum Gustieren. Doch dabei gelten klare Zollregeln. Was erlaubt ist und wo man besser aufpasst.

Weihnachtsstimmung mit Zollformular?

Die Regale sind festlich dekoriert, in St. Margrethen und Widnau funkeln die Lichter – und so mancher fährt noch schnell über die Grenze, um das perfekte Geschenk zu finden oder einen besonderen Wein fürs Fest. Doch der Grenzübertritt ist kein Freifahrtschein: Auch 2025 gelten beim Einkauf in der Schweiz strenge Vorschriften, was nach Österreich eingeführt werden darf.

Wer kontrolliert wird – und das passiert besonders um die Feiertage öfter – sollte wissen, welche Mengen erlaubt sind. Denn sonst wird’s teuer. Nicht nur für den Geldbeutel, sondern auch für die Weihnachtsstimmung.

Das ist erlaubt: Freigrenzen im Überblick

Die Schweiz ist kein EU-Land, sondern gilt als sogenanntes Drittland. Deshalb darf man nur begrenzte Mengen zollfrei nach Österreich mitnehmen – auch wenn’s nur ein „kleiner Einkauf“ war.

Gesamtwert:

  • 300 Euro pro Person – am Landweg
  • Luft- oder Seeweg: 430 Euro
  • Kinder unter 15 Jahren: 150 Euro

Alkohol (ab 17 Jahren):

  • 16 Liter Wein
  • 4 Liter Bier
  • 0,25 Liter Spirituosen über 22 %

Tabak (ab 17 Jahren):

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Tabak

Wer wie viele Vorarlberger vor Weihnachten noch schnell im IKEA in St. Gallen oder im Rheinpark in St. Margrethen einkaufen geht, sollte auf Folgendes achten: Die Freigrenze für Waren liegt bei 300 Euro pro Person. Wer mehr mitnimmt – etwa Geschenke, Haushaltswaren oder Lebensmittel – muss unter Umständen Zoll und Steuern zahlen.

Für Vorarlberg gilt noch die Sonderregelung des "kleinen Grenzverkehrs". Der kleine Grenzverkehr ist kein eigenständiges Gesetz, sondern ein praktisches Zoll- und Reiseerleichterungsprinzip, das sich aus mehreren bilateralen Abkommen ergibt – vor allem dem Schengen-Abkommen (für Personenverkehr) und dem EU-Zollrecht (für Warenverkehr).

Dort gelten die folgenden Mengen:

Alkohol (ab 17 Jahren)

  • 1 Liter Wein
  • 2 Liter Bier

Tabak (ab 17 Jahren)

  • 40 Zigaretten oder
  • 20 Zigarillos
  • 10 Zigarren
  • 50g Tabak

Umgekehrt: Schweizer beim Einkauf in Vorarlberg

Auch umgekehrt ist der Weihnachtseinkauf beliebt – Lustenau, Dornbirn und Hohenems haben zur Adventszeit Hochbetrieb. Für Schweizer Kunden gilt bei der Rückfahrt:

  • 300 Franken Gesamtwert zollfrei
  • 1 kg Fleisch pro Person
  • 5 Liter Wein, 1 Liter Hochprozentiges
  • 250 Zigaretten

(VOL.AT)

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