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Schweizer Autobahnvignette 2026: Verkauf startet am 1. Dezember

Die Schweizer Autobahnvignette 2026 ist ab 1. Dezember erhältlich und kostet 44,50 Euro.
Die Schweizer Autobahnvignette 2026 ist ab 1. Dezember erhältlich und kostet 44,50 Euro. CANVA/ © Schweiz-Vignette 2026
Ab 1. Dezember 2025 ist die neue Schweizer Jahresvignette für das Jahr 2026 erhältlich.

Die Vignette ist sowohl für Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder des ÖAMTC verfügbar. Neben dem regulären Verkauf an den Stützpunkten des Mobilitätsclubs kann sie auch direkt an den Grenzstationen Hörbranz-Unterhochsteg (Mo-Fr 08:00–19:00 Uhr, Sa 08:00–17:00 Uhr, So/Feiertag 09:00–16:00 Uhr) sowie Tisis (Mo-Fr 08:30–12:00 Uhr und 13:30–17:00 Uhr, Sa 09:00–12:00 Uhr, So/Feiertag geschlossen) bezogen werden.

Pflicht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen

Wer in der Schweiz mit Pkw, Motorrad oder Anhänger das Autobahnnetz benutzt, braucht zwingend eine gültige Vignette – sofern das Fahrzeug nicht über 3,5 Tonnen wiegt. In diesem Fall fällt stattdessen die Schwerverkehrsabgabe an.

Die Schweizer Autobahnvignette 2026 ist ab 1. Dezember erhältlich und kostet 44,50 Euro.

Keine Kurzzeitvignetten

Die Jahresvignette ist 14 Monate lang gültig – konkret vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Damit kann die 2026er-Vignette also vom 1. Dezember 2025 bis einschließlich 31. Jänner 2027 verwendet werden. Kurzzeit-Varianten wie Wochen- oder Monatsvignetten gibt es nicht.

Platzierung und Kontrolle

Die Vignette muss gut sichtbar angebracht werden: beim Auto links innen an der Windschutzscheibe, bei Anhängern an der linken Vorderseite, bei Motorrädern an einer exponierten Stelle – etwa am Tank. Die Kontrolle erfolgt durch Polizei und Zollbehörden.

Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, riskiert eine Strafe von umgerechnet 200 Schweizer Franken – zusätzlich zu den regulären Vignettenkosten.

Ersatz bei Schaden möglich

Geht die Vignette durch einen Schaden – etwa bei einem Scheibentausch – verloren, kann Ersatz beantragt werden. Das gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Dafür notwendig sind die beschädigte Vignette, eine Bestätigung der Versicherung, dass kein Ersatz geleistet wird, sowie die Rechnung für den Scheibentausch. Der Antrag ist beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Taubenstrasse 16, 3003 Bern, einzureichen. Weitere Infos gibt es telefonisch unter +41 58 46 33855.

(VOL.AT)

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