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Digitale Vignette ersetzt Pickerl: Das ändert sich für Autofahrer

Die Klebevignette hat bald ausgedient.
Die Klebevignette hat bald ausgedient. ©APA
Der Nationalrat hat eine weitreichende Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz beschlossen: Ab Dezember 2026 sind Klebevignetten Geschichte, zudem ändern sich die Mautsätze für Lkw.

Vignette wird digital – Pickerl hat ausgedient

Mit 1. Dezember 2026 endet die Ära der Klebevignetten in Österreich. Stattdessen müssen Pkw-Fahrer ihre Maut künftig ausschließlich digital entrichten – durch die Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates im System der ASFINAG. Diese Regelung gilt für alle Vignettenarten, also für Tages-, Zehntages- und Zweimonatsvignetten ebenso wie für die Jahresvignette.

Die entsprechende Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz wurde am Donnerstag im Nationalrat mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen. Die FPÖ stimmte dagegen, unter anderem mit Verweis auf neue Belastungen für die Bevölkerung. Auch die Grünen übten Kritik, da ihrer Ansicht nach die geplante Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene unterlaufen werde.

Lkw-Maut: Umweltkomponente wird gestärkt

Neben der Umstellung auf die digitale Vignette bringt die Novelle ein neues Tarifsystem für die Lkw-Maut. Die Höhe der Maut orientiert sich künftig stärker an den verursachten Umweltschäden. Laut Verkehrsminister Peter Hanke wurde dabei eine Balance zwischen Umwelt- und Wirtschaftsinteressen angestrebt.

Gleichzeitig wird der Infrastrukturanteil der Mauttarife im Jahr 2026 aufgrund der schwachen Konjunktur nicht valorisiert. Für emissionsfreie Fahrzeuge bleibt der 75-Prozent-Rabatt auf die Infrastrukturkosten bis Ende 2030 aufrecht. Die Ersatzmaut bei Verstößen steigt von 240 auf 270 Euro.

CEMT-Genehmigungen künftig digital

Ebenfalls beschlossen wurde das sogenannte CEMT-Digitalisierungsgesetz. Es regelt die elektronische Verwaltung von CEMT-Genehmigungen, die für den grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen teilnehmenden Staaten erforderlich sind. Mit einer neuen Plattform und einer App sollen der Verwaltungsaufwand gesenkt und die Kontrolle verbessert werden. Das Gesetz wurde einstimmig angenommen.

Weitere Änderungen bei der Schifffahrt

Eine ergänzende Novelle betrifft das Schifffahrts- und das Wasserstraßengesetz. Künftig soll der Betrieb der Donauschleusen kostendeckend möglich sein. Auch diese Änderung fand Zustimmung in allen Fraktionen.

(VOL.AT)

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