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Automatische Kennzeichenkontrolle für Anwohnerzonen geplant

Städte dürfen künftig Zufahrten per Kamera kontrollieren (Symbolbild)
Städte dürfen künftig Zufahrten per Kamera kontrollieren (Symbolbild) ©APA/Georg Hochmuth
Ab Mai 2026 können Städte in Österreich bestimmte Zufahrtsbereiche per Kamera überwachen. Die neue Regelung betrifft auch ausländische Autofahrer. Wer unerlaubt einfährt, riskiert empfindliche Geldstrafen.

Mit der geplanten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) will das Verkehrsministerium den Kommunen ein neues Instrument zur Verkehrsberuhigung geben. Konkret sollen Städte künftig sensible Zufahrtszonen – etwa in Innenstadtlagen – automatisch überwachen dürfen. Die Maßnahme soll laut Ministerium sowohl der Verkehrssicherheit als auch der Lebensqualität dienen.

Kameras registrieren jedes Kennzeichen

Erkennbar sind die überwachten Bereiche durch neue Verkehrsschilder mit Kamerasymbol sowie durch spezielle Bodenmarkierungen. Bei jeder Einfahrt wird das Kennzeichen erfasst und mit einer lokalen Berechtigungsdatenbank abgeglichen. Nur registrierte Fahrzeuge wie jene von Anwohnern, Lieferdiensten oder Einsatzkräften dürfen passieren.

Für österreichische Fahrzeuge erfolgt die Kontrolle automatisch über das Zulassungsregister. Bei ausländischen Kennzeichen ist hingegen eine manuelle Nachbearbeitung nötig, da eine europaweite Echtzeitabfrage derzeit nicht besteht.

Bis zu 2.180 Euro Strafe bei Verstößen

Laut Verkehrsministerium gilt eine unerlaubte Zufahrt künftig als Übertretung nach § 99 Abs. 3 der StVO. Die Geldstrafe beträgt im Regelfall bis zu 726 Euro, bei wiederholten oder schweren Verstößen kann sie nach dem Verwaltungsstrafgesetz auf bis zu 2.180 Euro steigen. In der Praxis rechnet man mit Regelsätzen zwischen 70 und 150 Euro.

Um die Maßnahme rechtlich durchzusetzen, ist eine eindeutige Kennzeichnung der Zonen Voraussetzung. Nur bei klarer Erkennbarkeit der Überwachung können Strafen auch gegenüber ausländischen Fahrern geltend gemacht werden.

Erste Städte zeigen Interesse

Die Begutachtungsphase der StVO-Novelle läuft derzeit noch. Konkrete Pilotstädte wurden nicht genannt, doch Wien, Linz, Graz, St. Pölten und Leoben haben laut Städtebund bereits Interesse bekundet. Testprojekte könnten im Sommer 2026 starten, sofern die gesetzliche Grundlage wie geplant am 1. Mai 2026 in Kraft tritt.

In Wien wird das Vorhaben besonders begrüßt. Eine bereits durchgeführte Machbarkeitsstudie habe gezeigt, dass allein im ersten Bezirk täglich bis zu 15.700 Einfahrten vermieden werden könnten. Dies würde nicht nur den Verkehr reduzieren, sondern auch Platz für Begrünung und Aufenthaltsqualität schaffen.

(VOL.AT)

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