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Nicht nur Neuwagen: Neue EU-Regel betrifft alle Autos

©APA/AFP/RONNY HARTMANN
Ab dem 12. September 2025 gilt eine neue EU-Verordnung, die allen Fahrzeughaltern mehr Rechte über ihre Fahrzeugdaten einräumt – auch für bereits gekaufte Autos. Was das konkret bedeutet und worauf man jetzt achten sollte.

Mit dem sogenannten EU Data Act, der ab dem 12. September 2025 angewendet wird, tritt eine weitreichende EU-Verordnung in Kraft, die mehr Transparenz und Kontrolle über Nutzerdaten bringen soll. Besonders betroffen: vernetzte Geräte – und dazu zählen auch Autos, unabhängig davon, ob sie neu oder bereits seit Jahren auf den Straßen Vorarlbergs unterwegs sind.

Was sich konkret für Autofahrer ändert

Der Data Act verpflichtet Hersteller künftig, offenzulegen, welche Daten Fahrzeuge erfassen, wie sie verwendet werden und wie Nutzer darauf zugreifen, sie löschen oder weitergeben können. Das betrifft unter anderem:

  • Diagnosedaten
  • Fahrverhalten
  • Nutzungsmuster

Besonders bemerkenswert: Der Zugriff auf diese Daten muss kostenlos möglich sein – entweder direkt über eine App oder indirekt über ein Webportal des Herstellers.

Vorteile für Fahrzeughalter

Durch den Zugriff auf Fahrzeugdaten ergeben sich für Konsumenten konkrete Vorteile:

  • Günstigere Versicherungstarife bei freiwilliger Datenfreigabe
  • Schnellere Pannendiagnose
  • Freie Werkstattwahl – ohne Garantieverlust
  • Nutzung von Drittanbieter-Apps, etwa für Wartung oder Navigation

Hersteller unter Zugzwang

Autokonzerne müssen laut Verordnung dafür sorgen, dass keine Datensilos mehr entstehen, zu denen nur sie exklusiv Zugriff haben. Stattdessen erhalten Fahrzeugbesitzer das volle Recht, über ihre Daten zu entscheiden – auch darüber, wer sie verarbeiten darf.

Ab dem 12. September 2026 wird die Regelung nochmals verschärft: Neufahrzeuge müssen ab dann technisch so konstruiert sein, dass der Datenzugriff von Anfang an möglich ist.

(VOL.AT)

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