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Causa SOS-Kinderdorf: 26 Betroffene meldeten sich bereits

In der Causa SOS-Kinderdorf gibt es 26 Meldungen seit dem "Falter"-Artikel.
In der Causa SOS-Kinderdorf gibt es 26 Meldungen seit dem "Falter"-Artikel. ©APA/BARBARA GINDL
Nach einem Artikel des "Falter" über Vorwürfe gegen den Standort in Moosburg, Kärnten, hat SOS-Kinderdorf mehrere Anlaufstellen für Personen geschaffen, die in der Vergangenheit "Unrecht erlebt haben". Am Dienstag lagen der APA auf Anfrage Zahlen vor, wie viele sich seit der Veröffentlichung der Vorfälle am 17. September dort gemeldet haben - insgesamt 26.
Causa SOS-Kinderdorf: Mehrere Anlaufstellen eingerichtet
Aufarbeitung von Causa SOS-Kinderdorf läuft

Seit dem Stichtag wurden über Ombudspersonen oder interne Stellen 13 Meldungen zu Kinderschutz und vier zu Datenschutzverletzungen oder Bedrohungen durch Berichterstattung erhalten. Über die Whistleblowing-Plattform von SOS-Kinderdorf gab es neun Meldungen zu Kinderschutz, während es vorher im Jahr bis 16. September zwei kinderschutzrelevante Fälle gab.

SOS-Kinderdorf rechnet noch mit einem Anstieg an Kontakten durch den öffentlichen Aufruf

Wie viele Meldungen seit der "Falter"-Berichterstattung bei Polizei und Staatsanwaltschaft noch hinzugekommen sind, ließe sich von SOS-Kinderdorf nicht beurteilen. Die Anzeigepflicht liege bei der Kinder- und Jugendhilfe. Die teils seit 20 Jahren bestehenden Care-Leaver-Anlaufstellen für ehemals Betreute bieten laut SOS-Kinderdorf Unterstützung in verschiedensten Anliegen. 2024 hätten sich 263 Personen dorthin gewandt - nicht zu Opferschutz- oder Gewalt-Themen, sondern v. a. zu Themen wie Wohnen, Ausbildung, Gesundheit, Familie oder Alltagsbewältigung. Die Anlaufstellen haben zudem proaktiv Kontakt aufgenommen, um Unterstützung anzubieten. Dabei kam es zu Gesprächen, jedoch ohne neue Gewaltvorwürfe.

Mit einem Anstieg an Kontakten nach dem öffentlichen Aufruf wird von Seiten der Organisation gerechnet, hieß es. Die unabhängige Reformkommission unter der Leitung von Irmgard Griss hat am 8. Oktober ihre Arbeit aufgenommen. Dorthin kann man sich über info@reformkommission.at melden - eine eigene Website mit anonymer Kontaktfunktion würde in Kürze folgen. Alle Meldungen werden laut SOS-Kinderdorf vertraulich behandelt, unabhängig geprüft und - wo angebracht - in das Opferschutzverfahren eingebracht, das Unterstützung, Therapie oder finanzielle Anerkennung ermöglicht.

Aktuell gelte, dass jeder Verdachtsfall unverzüglich an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe und - falls notwendig - an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet werde, so die Organisation. Diese Pflicht wurde nach früheren Versäumnissen (Moosburg, Imst) verschärft. Die interne Meldepflicht und externe Anzeigewege seien seit der Kinderschutzrichtlinie 2023 und der neuen Compliance-Struktur 2025 verbindlich geregelt.

(APA/Red)

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