Einheitliche Regeln für Security: Gesetz in Arbeit

Der geplante Rechtsrahmen sieht ein zentrales Register für Sicherheitsdienstleister und deren Personal, verpflichtende Zuverlässigkeitsüberprüfungen sowie eine einheitliche Ausweispflicht vor. Auch eine professionelle Ausbildung und wirksame Sanktionen sollen gesetzlich festgeschrieben werden. "Klare Regeln, einheitliche Standards und verlässliche Kontrollen sind das absolute Minimum, wenn wir Vertrauen und Sicherheit garantieren wollen", sagte Leichtfried.
Fehlende Standards als Risiko
Der Staatssekretär verwies auf bestehende Mängel. Zwar schreibt die Gewerbeordnung vor, dass Arbeitnehmer im Sicherheitsgewerbe zwei Wochen vor Arbeitsbeginn gemeldet und überprüft werden müssen. In der Praxis hapere es aber an der Umsetzung. "Effektive Kontrollen, klare Meldeprozesse und zeitnahe Überprüfungen sind unverzichtbar", betonte Leichtfried.
Die Gewerkschaft vida hatte bereits zuvor auf Missstände hingewiesen. Deren Vorsitzender Roman Hebenstreit sprach von einem "sicherheitspolitisch gefährlichen Cocktail".
18.000 Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe
In Österreich arbeiten laut Gewerkschaft rund 12.700 Personen fix im Bewachungsgewerbe, mit temporären Beschäftigten bis zu 18.000. Sie übernehmen Aufgaben bei Großveranstaltungen, in Banken, Einkaufszentren, an Flughäfen und in öffentlichen Einrichtungen.
"Private Sicherheitsdienste übernehmen mittlerweile viele Aufgaben in sensiblen Bereichen", erklärte Leichtfried. Es sei daher "schwer nachvollziehbar", dass bis heute weder eine verpflichtende Ausbildung noch eine zentrale Registrierung vorgeschrieben sei.
(APA/Red)
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