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Benko-Anklage ist rechtskräftig

Die betrügerische Krida-Anklage gegen Benko ist rechtskräftig.
Die betrügerische Krida-Anklage gegen Benko ist rechtskräftig. ©APA/AFP/ALEX HALADA
Die Anklage der WKStA gegen den Signa-Gründer Rene Benko wegen betrügerischer Krida ist nun rechtskräftig. Laut einer Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck legte Benkos Verteidigung innerhalb der Frist keinen Einspruch ein.
Neuer Vorwurf gegen Benko
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Die WKStA wirft Benko vor, bei der Insolvenz seines Firmengeflechts Vermögenswerte verschwiegen zu haben, was Gläubigern schadete. Er soll Vermögenswerte in die Kontrolle seiner Mutter, Ingeborg Benko, oder von Gesellschaften und Stiftungen verschoben haben, von denen er profitierte. Die Anklagepunkte umfassen eine unvertretbare Vorauszahlung von 360.000 Euro für ein Haus in Innsbruck und eine Schenkung von 300.000 Euro. Der Gesamtschaden liegt bei 660.000 Euro. Bei einer Verurteilung droht Benko eine Haftstrafe von ein bis zehn Jahren.

Noch keine Verhandlungstermine nach rechtskräftiger Benko-Anklage

Wann der Prozess stattfinden wird, war indes vorerst noch offen. Verhandlungstermine standen noch nicht fest, wie es seitens des Gerichtes hieß. Ohnehin könnten die Verhandlungen nicht in Benkos Heimatstadt Innsbruck über die Bühne gehen. Denn der Anwalt des 48-Jährigen, Norbert Wess, beantragte mittlerweile, dass eine allfällige Hauptverhandlung nicht in Innsbruck, sondern in Wien stattfindet, wie "Der Standard" am Donnerstag berichtete. Eine Sprecherin des Obersten Gerichtshofs (OGH) bestätigte das gegenüber der Zeitung. Ein solcher Schritt setzt gemäß Strafprozessordnung wichtige Gründe voraus. Diese würden etwa dann vorliegen, wenn der Beschuldigte in einem anderen Gerichtssprengel inhaftiert ist oder sich Zeugen im anderen Sprengel aufhalten. Tatsache ist: Benko sitzt derzeit in Wien in Untersuchungshaft, etliche der beantragten Zeugen würden aus der Bundeshauptstadt kommen, hieß es in dem Bericht. Über den Delegierungsantrag des Verteidigers Benkos muss nun ein Drei-Richter-Senat des OGH entscheiden.

Benko-Anklage nur Teilaspekt der Gesamtcausa

Die Anklage ist nur ein Teilaspekt in der sehr umfangreichen Causa Signa, in der die WKStA derzeit 13 verschiedenen Sachverhaltssträngen nachgeht. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Im Visier hat sie mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Mio. Euro, so die WKStA.

(APA/Red)

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