Schonfrist für Pensionisten: Beitragserhöhung gilt nicht für alle sofort

Wie im Regierungsprogramm vorgesehen, wurde der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten von 5,1 auf sechs Prozent angehoben.
Diese Maßnahme bedeutet für viele ältere Menschen weniger Netto vom Brutto – mehrere Hundert Euro jährlich könnten verloren gehen. Dennoch wird ein Teil der Pensionisten vorerst verschont.
Ausgleichszulagenbezieher bis Jahresende ausgenommen
Laut Sozialministerium gilt die Erhöhung für Bezieher einer Ausgleichszulage sowie deren Ehepartner oder eingetragene Partner erst ab 1. Jänner 2026. Ende 2023 bezogen laut Statistik Austria rund 200.000 Menschen in Österreich eine solche Zulage. Die spätere Anwendung soll laut Ministerium eine unterjährige finanzielle Belastung für Menschen mit geringem Einkommen vermeiden.
Mehrheit betroffen – weitere Einschnitte geplant
Trotz Übergangsregelung gilt: Auch diese Gruppe wird künftig stärker zur Kasse gebeten. Die Beitragserhöhung ist Teil eines größeren Reformpakets im Pensionsbereich. Weitere Maßnahmen – von längeren Erwerbszeiten bis zu strukturellen Kürzungen – sind bereits angekündigt.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt die Erhöhung der KV-Beiträge für Pensionisten?
Seit 1. Juni 2025 wurde der Beitragssatz für Krankenversicherung bei Pensionen von 5,1 auf 6 Prozent erhöht.
Wer ist von der Erhöhung zunächst nicht betroffen?
Bezieher einer Ausgleichszulage sowie deren Ehepartner oder eingetragene Partner zahlen den erhöhten Satz erst ab 1. Jänner 2026.
Wie stark wirkt sich die Beitragserhöhung finanziell aus?
Die Erhöhung kann je nach Höhe der Pension zu Einbußen von mehreren hundert Euro jährlich führen.
(VOL.AT)
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