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Elf erneute Angeblobungen durch Bundespräsidenten Van der Bellen

Van der Bellen gelobte elf Regierungsmitglieder erneut an.
Van der Bellen gelobte elf Regierungsmitglieder erneut an. ©APA/MAX SLOVENCIK
Am Mittwochvormittag hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen acht Minister und drei Staatssekretärinnen erneut angelobt. Dies war erforderlich, da sich mit dem neuen Bundesministeriengesetz die Zuständigkeiten im Vergleich zur Vorgängerregierung verändert haben. Die Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS wurde erstmals am 3. März angelobt.
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Der Nationalrat änderte das Bundesministeriengesetz, um die neuen Aufgabenbereiche einiger Ministerien festzulegen. Das Gesetz trat am 1. April in Kraft, zuvor konnten einige Minister ihre Aufgaben nicht ausführen.

Erneute Angelobungen nach Verschiebung von Zuständigkeiten der Ministerien

Mit der Angelobung sind die Arbeitsagenden vom bisherigen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft in das neue Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gewandert. Ins Wirtschaftsministerium kam zum Tourismus auch die Energie. Das Vizekanzleramt erhielt die Agenden Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, während die Angelegenheiten des Öffentlichen Diensts ins Bundeskanzleramt kamen, wo auch die Bereiche Familie, Jugend, EU sowie Integration angesiedelt sind.

Die Zuständigkeiten für die Universitäten kamen vom Bildungsministerium ins neue Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung. Das Außenministerium erhielt auch die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung. Deutlich abgespeckt wurde das bisherige Klimaschutzministerium. Es verlor nicht nur die Energieagenden an das Wirtschaftsressort, sondern musste auch Klimaschutz und Umwelt an das Landwirtschaftsministerium abtreten. Damit ist es nur noch für Innovation, Mobilität und Infrastruktur verantwortlich.

(APA/red)

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