Wird die RSG-Wohnbaupleite in Millionenhöhe zum Fall für die Justiz?

Der Konkurs des 2015 gegründeten Unternehmens sorgte für Schlagzeilen. Von den Forderungen in Höhe von 11,8 Millionen Euro wurden damals 1,5 Millionen anerkannt, die restlichen 8,3 Millionen vorerst bestritten.
Der Konkurs könnte nun auch privatrechtliche Konsequenzen für Geschäftsführer Alexander Giesinger mit sich bringen, wenn man den Aussagen aus dem Kreis der 61 Gläubiger Glauben schenkt. VOL.AT hat nachgefragt.
Millionenpleite zieht weite Kreise
Die RSG Wohnbau GmbH war mit der Planung, Errichtung und dem Verkauf diverser Wohneinheiten in ganz Vorarlberg über Jahre beschäftigt. Mit Rene Wachter vertraute auch ein gebürtiger Montafoner auf die Expertise des Unternehmens und erwarb eine Eigentumswohnung in der Kummenbergregion. Nach mehrmonatigen Verzögerungen und nicht eingehaltener Fristen wurde es dem Gaschurner zu bunt und er zog die Reißleine. Er konnte sich noch außergerichtlich einigen und seinen Schaden begrenzen.
Während andere, die sich den Traum vom Eigenheim über die RSG Wohnbau erfüllen wollen, wohl mit leeren Händen dastehen werden. Genauso wie viele Handwerker und Lieferanten, die unter den 61 Gläubigern sind. Das Insolvenzverfahren gegen das unter Zwangsverwaltung gestellte Unternehmen wurde im November 2022 am Landesgericht Feldkirch eröffnet und ist laut Regina Nesensohn vom Kreditschutzverband weiter anhängig.
Vorwürfe des schweren Betrugs und grob fahrlässiger Krida?
Wenn sich die Vorwürfe aufgrund der eingebrachten Anzeigen als konkret erweisen würden, hätte die Staatsanwaltschaft wohl mehrere Gründe, gegen die Verantwortlichen der RSG Wohnbau GmbH Anklage zu erheben. Im Raum stehen u.a Veruntreuung, Betrug oder grob fahrlässige Krida.

Rosenberger: "Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind mehr als berechtigt"
Mag. David Rosenberger (Rechtsanwalt in Dornbirn), welcher mehrere geschädigte Mandanten und auch eine Eigentümergemeinschaft gegen die RSG Wohnbau GmbH vertritt, ist darüber informiert, dass nun die Staatsanwaltschaft gegen die damalige Geschäftsführung, darunter auch der in Bregenz tätige Bauunternehmer Alexander Giesinger, ermittelt. Es sei von der Staatsanwaltschaft auch ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben worden, was gerade zum Thema der Insolvenzverschleppung und der Strafbarkeit diverser Handlungen Klarheit bringen dürfe. Ein Abschlussbericht werde noch abgewartet. "Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind unseres Erachtens mehr als berechtigt."
"Geschädigte Eigentümer haben keinen Zugriff
auf Treugelder in Höhe von 669.000 Euro"
Es sei auch zu prüfen, ob hier Versprechungen gemacht, Aufträge erteilt und die Kunden vertröstet wurden, dies im Wissen, dass die Leistungen nicht erbracht oder Fristen nicht eingehalten werden konnten. Auch um sich als Unternehmen Vorteile zu verschaffen. "Im Insolvenzverfahren soll ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten Klarheit über die tatsächlichen Ansprüche der Eigentümergemeinschaft und diverser Wohnungseigentümer bringen, zumal mit nachträglich vorgelegten Zessionen/Abtretungsverträgen die Freigabe der Treugelder blockiert wurden. Dabei geht es um von den Wohnungseigentümern eingebrachte Treugelder von über EUR 669.000,00 auf welche die Geschädigten derzeit keinen Zugriff haben. Wir werden für unsere Mandanten weiterkämpfen," informiert der Jurist im Telefonat mit VOL.AT.
RSG-Geschäftsführer wartet auf Gutachten-Ergebnis
Für den im Visier stehenden Geschäftsführer sind die Vorwürfe aus der Luft gegriffen. "Wir sind von unserer Unschuld überzeugt und warten die Ergebnisse eines Gutachtens ab", beteuert Giesinger. Auf die konkreten Vorwürfe und den Inhalt der eingebrachten Anzeige wolle er aber nicht eingehen.

Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen
Masseverwalter Lukas Pfefferkorn wollte dies weder bestätigen noch verneinen und verwies auf die Nicht-Öffentlichkeit des Verfahrens. Im Gegensatz zu Heinz Rusch von der Staatsanwaltschaft: "Es trifft zu, dass die Staatsanwaltschaft wegen einer Anzeige gegen die RSG Wohnbau GmbH ein Ermittlungsverfahren aufgenommen hat. Die Beamten gehen ihrer Arbeit nach, wir können aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht abwägen, wie lange die Ermittlungen dauern werden."
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
(VOL.AT)
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