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Erstes Raser-Auto beschlagnahmt

Das erste Raser-Auto wurde beschlagnahmt.
Das erste Raser-Auto wurde beschlagnahmt. ©Canva, Polizei
Seit 1. März kann die Polizei bei eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug von Rasern beschlagnahmen.

In Wien musste jetzt der erste Verkehrsteilnehmer "mit Bleifuß" seinen Pkw abgeben, berichtete die Landespolizeidirektion am Dienstag. Der Mann soll bereits am Wochenende zu nächtlicher Stunde am Hernalser Gürtel im Bezirk Josefstadt mit bis zu 114 km/h unterwegs gewesen sein. Aber auch in Tirol und Kärnten gab es schon vorläufige Beschlagnahmungen.

Neues Raser-Gesetz

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann nunmehr das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Das vom Verkehrs- und Klimaschutzministerium auf den Weg gebrachte Maßnahmenpaket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Einzelpersonen "völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind", kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs erfolgen. Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz auch schon beim ersten Mal einleiten.

Jener Raser (28), der nun in der Nacht auf Montag am Gürtel beamtshandelt wurde, musste sich nicht nur vorläufig von seinem Führerschein verabschieden, sondern auch von seinem Auto. Er wird wegen der verkehrspolizeilichen Übertretungen angezeigt. "Beamte des Stadtpolizeikommandos Josefstadt führten in der Nacht von Sonntag auf Montag Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Inneren Gürtels durch", schilderte Polizeisprecher Philipp Haßlinger. "Ein Pkw wurde mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h abzüglich der Messtoleranz gemessen." Der Lenker soll zudem "durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet haben".

Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt worden sei, erfolgte auch die vorläufige Beschlagnahmung des Wagens. Laut APA-Informationen soll es sich um einen PS-starken VW handeln.

Auch Beschlagnahmungen in Tirol und Kärnten

Auch in zwei weiteren Bundesländern sind nach APA-Informationen bereits vorläufige Beschlagnahmungen durchgeführt worden - zweimal in Tirol und ein weiteres Mal in Kärnten. Da die österreichweiten Daten erst zusammengeführt und überprüft werden müssen, könne aber aktuell keine definitive Anzahl genannt werden, hieß es dazu auf APA-Anfrage aus dem Innenministerium. Denn behördlich zuständig für den Vollzug sind die Bundesländer, die Polizei agiert in deren Auftrag.

"Das BMI hat in dieser Frage keine behördliche Zuständigkeit, es können lediglich im Rahmen der bundesweiten Dienstdokumentation der Exekutivorgane Rohdaten über deren Amtshandlungen abgefragt werden, das betrifft auch die vorläufigen Beschlagnahmungen von Kfz", erläuterte dazu ein BMI-Sprecher. Und da das Gesetz erst so kurz in Kraft ist, "können allfällig vorliegende Rohdaten aus dieser Datenbank noch nicht valide sein", hieß es unter Verweis auf diverse Eintragungszeiträume und den "Clearingprozess". Es ist also kompliziert. Nicht vor Mitte März werde daher eine erste, vorläufige Zahl der von der Polizei vorläufig sichergestellten Kfz ausgewertet werden können. Und dann ist noch die zuständige Behörde am Zug, die womöglich in manchen Fällen anders entscheidet als das vor Ort einschreitende Exekutivorgan.

"Der erste Fall in Wien zeigt, warum es wichtig und richtig ist, dass das Auto bei extrem überhöhter Geschwindigkeit abgenommen wird", reagierte Verkehrs- und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) auf X (vormals Twitter) auf die Amtshandlung. "Vielen Dank an die @LPDWien für das schnelle Handeln!", fügte sie mit dem Hashtag "Raser" an.

(APA)

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