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100 Euro Strafe für Döner-Sager: Frau erhebt Einspruch

Beschuldigte Frau erhebt Einspruch gegen 100-Euro-Strafe wegen ihres Döner-Sagers.
Beschuldigte Frau erhebt Einspruch gegen 100-Euro-Strafe wegen ihres Döner-Sagers. ©zVg/standpunkt.press, Screenshot twitter.com/michaelbonvalot
Was ist passiert? Die Polizei Oberösterreich will von einer Frau 100 Euro Strafe, weil sie einen Aufmarsch der Identitären in Steyr mit einem Satz kommentierte, den die Beamten als Verstoß gegen die "guten Sitten" bewerteten.
"Da Nazi kauft se an Döner beim Türken"

"Schau, da Nazi kauft se an Döner beim Türken", soll die Frau zu einem Teilnehmer der rechten Demo gesagt haben, behauptete dieser gegenüber der anwesenden Polizei. Es folgte eine Strafverfügung in Höhe von 100 Euro gegen die Frau durch die Beamten, weil sie angeblich den "öffentlichen Anstand verletzt" habe.

Der freie Journalist Michael Bonvalot von standpunkt.press war der Erste, der am 7. August über diesen Vorfall berichtete und die Strafverfügung auch auf "Twitter" postete.

Einspruch erhoben

Jetzt, am 18. August, postet Michael Bonvalot das nächste Kapitel dieser Causa auf "X" (vormals Twitter): Die Frau erhebt Einspruch gegen die Strafverfügung.

Wie mehrere österreichische Medien berichtet hatten, waren laut der Frau keine Polizeibeamten in der Nähe, die ihren "Döner-Spruch" hätten hören können, während die Polizei betont, die Aussage sei "dienstlich wahrgenommen" worden.

Die Strafverfügung ist jedenfalls beeinsprucht, und der Ausgang des Vorfalls weiter offen.

Grundsätzlich darf die Polizei Verwaltungsstrafe wegen Verletzung des öffentlichen Anstands aussprechen. Was im konkreten Fall bedeuten würde, dass die Aussage der Frau von den Beamten mit öffentlichem Urinieren gleichgestellt worden wäre. Im Gesetz heißt es: "Als Anstandsverletzung im Sinne des Abs. 1 ist jedes Verhalten in der Öffentlichkeit anzusehen, das einen groben Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der guten Sitte bildet:"

(VOL.AT)

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