Achraintunnel: Beidseitiges Blitzen und weniger Tempo

Wie man hört, soll das Fixradar beim Achraintunnel-Portal in Dornbirn nun beidseitig "blitzen". Nicht nur das Radar ist jetzt anders, auch die Geschwindigkeitsbegrenzung: auf der LED-Tafel vor dem Tunnelportal prangt nun von Alberschwende kommend statt der 80 eine 60.
Radarboxen werden umgestellt
Wie die Landesverkehrsabteilung auf VOL.AT-Anfrage bestätigt, werden die alten Radarboxen im Land nach und nach umgestellt. Außen sehen sie noch aus wie die alten, im Inneren befinden sich hochmoderne Lasergeräte. Die Umrüstung macht sich für Autofahrer vor allem dadurch bemerkbar, dass man kein Blitzen mehr sieht, wenn man "reinfährt". Ein großer Vorteil der Modernisierung: Die Geräte können Raser in beide Richtungen erkennen und Fahrzeuge genau unterscheiden.

"Neues Laser-Messgerät verbaut"
Im Fall des Radargerätes beim Achraintunnel-Portal ist die Umstellung bereits erfolgt: "Ja, in der Box ist ein neues Laser-Messgerät verbaut", bestätigt Rudolf Salzgeber, Kommandant der Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Vorarlberg. Ja, das Gerät messe nun auch in beide Richtungen, verdeutlicht Salzgeber auf VOL.AT-Anfrage.

"Unfallhäufungsstelle entschärfen"
Was die Anpassung des Tempolimits vor dem Tunnel angeht, erklärt der Kommandant der Landesverkehrsabteilung: "Die Reduktion der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (auf 60 km/h) war dringend geboten, da es im Kreuzungsbereich L200/L49 in der Vergangenheit zu mehreren schweren Unfällen gekommen ist." Daher wurde gehandelt: "Mit der neuen Verordnung wollte man daher diese Unfallhäufungsstelle entschärfen", gibt Salzgeber zu verstehen.


Einzelfälle nicht vergleichbar
Die Gründe für Änderungen eines Tempolimits könne man nicht verallgemeinern, so die Auskunft der BH Bregenz auf VOL.AT-Anfrage. Bei jeder Erhöhung oder Reduzierung müsse man gesondert ein Ermittlungsverfahren durchführen, erklärt Hava Ostoverschnigg von der Polizei-Abteilung. Die Gründe seien von Fall zu Fall unterschiedlich, erklärt auch Karin Gehrer: etwa Straßenverhältnisse, Sichtverhältnisse, Unfallhäufungen, Anträge von Bürgern und Beschwerden von Gemeinden. Das sei bei jedem Fall und jedem Streckenzug unterschiedlich und nicht vergleichbar.

Bezirksübergreifende Entscheidung
Im Fall des Achraintunnels handle es sich um eine bezirksübergreifende Entscheidung der Abteilung für Verkehrsrecht im Amt der Vorarlberger Landesregierung, so Gehrer gegenüber VOL.AT. Bezirksübergreifende Entscheidungen gebe es nur sehr wenige, gibt Brigitte Hutter, Leiterin des Verkehrsrechts im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Im Regelfall sei bei Landesstraßen die BH zuständig, nur wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung über die Bezirksgrenze gehe, sei es Sache des Landes. So auch beim Achraintunnel.

Verbesserung der Situation
Die Radarbox beim Achraintunnel sei bisher so bestückt gewesen, dass sie nur taleinwärts gemessen habe, so Hutter. Zudem gebe es einen "60er" bei der Schwarzachtobelstraße. "Hier gab es einmal einen schweren Unfall, daher wurde die Geschwindigkeit reduziert", erklärt sie. Als die Bundespolizei das neue Gerät bekommen habe, habe man es so eingestellt, dass es in beide Richtungen messen könne. Auf Höhe der Radarbox gelte bereits Tempo 60. Bisher sei ein Autofahrer jedoch von Alberschwende kommend auf das Schild mit Tempo 80 zugefahren, habe beschleunigt und sei "fotografiert worden". Durch die Reduktion auf Tempo 60 werde auch diese Schikane, wie sie es nennt, beendet.

Gemeinden fordern mehr Tempo-Reduktionen ein
Bei Themen der Verkehrssicherheit greife man gerne in den Instrumentenkoffer und hole die Geschwindigkeitsreduktion hervor, verdeutlicht die Leiterin der Abteilung Verkehrsrecht. Wenn die Situation dadurch verbessert werde, sei sie ein geeignetes Mittel. Das Ganze müsse aber auch verkehrstechnisch untersucht werden. Hier unterliege man einem strengen Prüfsystem. Wenn ein Verfahren entsprechende Umstände zutage fördere, müsse etwas unternommen werden. "Die Tendenz ist schon da, dass Gemeinden vermehrt Geschwindigkeitsreduktionen einfordern", gibt Brigitte Hutter zu verstehen. So gebe es etwa häufiger eine Reduktion des Tempolimits im gesamten Ortsgebiet auf 30 oder 40. "Die Gemeinden wollen, dass das auf der Landesstraße auch der Fall ist", meint sie. Somit wende man sich an Land und Bezirkshauptmannschaften.
(VOL.AT)
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