Von Christiane Eckert
Nun ist er zu Ende. Der zweitägige Prozess rund um die Messerattacke in der Bregenzer Innenstadt.
Nach rund dreieinhalbstündiger Beratung kamen die Geschworenen zu dem Ergebnis, dass es kein Mordversuch war. Doch die Entscheidung war zumindest beim unmittelbaren Täter äußerst knapp. Nämlich vier Ja- und vier Neinstimmen, somit „unentschieden“, weshalb nach unserer Rechtsordnung die günstigere Variante zählt, nämlich – kein Mordversuch. Als Alternative entschieden sich die Laienrichter für absichtlich schwere Körperverletzung. Und zwar bei beiden Tätern.
Lange Haftstrafen
Der mehrfach vorbestrafte unmittelbare Täter wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Sein älterer, ebenfalls mehrfach vorbestrafter Komplize zu insgesamt sieben Jahren Gefängnis. Beim Jüngeren war vor allem ausschlaggebend, dass er bei der Tat junger Erwachsener war, und deshalb ein geringerer Strafrahmen gilt. Erschwerend war, dass bei Gericht keine Reue und kein Bedauern spürbar war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Auf 45-Jährigen eingestochen
Die beiden jeweils mehrfach vorbestraften Männer wurden verurteilt, weil sie im vergangenen August in Bregenz mit einem Klappmesser auf einen 45-jährigen Mann losgingen.
Die Tat bahnte sich bei einer Geburtstagsfeier in einem Tabledance-Lokal in Bregenz an. Das 45-jährige Opfer, zur Tatzeit mit über zwei Promille alkoholisiert, soll dabei den damals 20-Jährigen beleidigt und bedroht haben. Als eine Auseinandersetzung entbrannte, flüchtete das spätere Opfer aus dem Lokal, wurde aber von den zwei Angeklagten verfolgt.
In weiterer Folge kam es zu den Messerstichen durch den 21-Jährigen. Der 49-Jährige soll ihm dabei geholfen haben, indem er ihm vor der Tat sein Klappmesser mit der neun Zentimeter langen Klinge übergab. Nach der Tat versteckten der 21-Jährige und der 49-Jährige das Messer, wuschen die blutverschmierten Hände und gingen in die Bar zurück.
"Wollte nur Angst machen"
"Ich wollte den doch niemals töten, nicht mal verletzen", sagte der Erstangeklagte vor Gericht. Er habe nur Angst machen wollen und habe auch nur leicht zugestochen. Der Zweitangeklagte beteuerte, er habe die Situation immer wieder zu beruhigen versucht. Weil er aber klein und nicht so stark sei, habe er keine Chance gehabt.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
(red/ec | APA)
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