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Zwei Männer in Vorarlberg wegen Mordversuchs vor Gericht

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Plädoyers eröffnen in Feldkirch zweitägiges Schwurgerichtsverfahren

von Christiane Eckert/VOL.AT

Als Erstes ist Staatsanwältin Konstanze Manhart am Wort. Sie schildert in einer Zusammenfassung die Geschehnisse, wie sie sich damals im Sommer vergangenen Jahres  laut Staatsanwaltschaft in Bregenz abgespielt haben. In einer Bar wurde Geburtstag gefeiert, es kam zum Streit zwischen einigen Gästen, daraufhin verfolgten die beiden Angeklagten, damals 49 und 20 Jahre alt das spätere Opfer. Bald sei es dann zu den ersten Verletzungen durch den Erstangeklagten gekommen, beim zweiten Messerangriff zu weiteren. Das Messer für die Tat habe der ältere Angeklagte dem Jüngeren gereicht. Das verletzte Opfer schleppte sich zu einem Taxistand.

Messer in Stadtbrunnen gewaschen

Die beiden Männer hätten die Tatwaffe, das Klappmesser anschließend in einem Stadtbrunnen gewaschen, ebenso die blutverschmierten Hände. Die Täter versteckten das Messer auf dem Dach der Telefonzelle vor dem GWL, dann gingen sie  in aller Ruhe zurück ins Lokal. So die Darstellung der Staatsanwältin.

Manhart schildert die Vorwürfe übersichtlich und nachvollziehbar. Naturgemäß wiederspricht die Verteidigung. „Das war nie und nimmer Mord“, so der Verteidiger des Erstangeklagten. Zwar zeigen Videoaufzeichnungen Teile der Tat, Körperverletzung ja, Mordversuch nein, heißt es bei den Messerstichen.

Gleicher Meinung

Auch der Verteidiger Martin Ulmer, der für den älteren Zweitangeklagten spricht, betont, dass hier kein Mordversuch vorliege. Vor allem seitens seines Mandanten müsse diesem klar gewesen sein, dass dieser bei einer Übergabe eines Messers davon ausgeht, dass sein Kollege damit jemanden umbringt. Selbst die Polizei habe festgehalten, dass man lediglich sehe, dass ein „Gegenstand“ übergeben worden sei. Der Prozess wurde für zwei Tagen anberaumt. Zunächst sind die Angeklagten am Wort.

Ausführliche Schilderungen

Vor allem der 21-jährige Erstangeklagte ist in seinem Redefluss kaum zu bändigen. Er habe nur ganz leicht zugestochen, als das Messer das Opfer am Bauch traf. Bei dem Stich, der fünf Zentimeter in die Tiefe ging, handle es sich um ein Versehen, es sei einfach passiert. Vielleicht sei er ausgerutscht oder so. Außerdem könne er sich nicht so gut erinnern, er habe in der Nacht eine Flasche Wodka, zwölf Klopfer, Tequila und sonstiges getrunken. Eine Alkoholuntersuchung am nächsten Tag ergab allerdings einen Wert von 0,0 Promille. Dem Verletzten hat er gestern noch 4500 Euro an Schmerzensgeld überwiesen. Dass er den Mann verletzt hat, stimme. Allerdings nie in Mordabsicht, nicht einmal in Verletzungsabsicht.

Nur schlichten

Der 49-Jährige gibt an, dass er beinahe den gesamten Abend mit Schlichtungsversuchen beschäftigt gewesen sei. Sein Messer habe er dem unmittelbaren Täter nur deshalb ausgehändigt, weil dieser ihn so forsch aufgefordert habe. Die Messerstiche schilderte der Zweitangeklagte als heftig, so, dass er dachte, sein Kollege wolle das Opfer umbringen. Gegen den mehrfach vorbestraften Zweitangeklagten besteht ein Waffenverbot, dennoch habe er immer ein Messer dabei. Um sich gegen Asylanten zu verteidigen, sagt er. Nach den zwei Beschuldigten werden Zeugen einvernommen, danach stehen am zweiten Tag gerichtsmedizinisches Gutachten und Kameramaterial auf dem Plan.

(VOL.AT)

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