Etappensieg in Harder Grundstücksdeal

„Das Rechtsgeschäft ist unwirksam, der damals 96-Jährige war nicht geschäftsfähig“, so kann man das Urteil des Landesgerichts Feldkirch zusammenfassen. Diese Entscheidung von Richterin Sieglinde Stolz beendet nur vorläufig den dritten Rechtsgang einer langatmigen Zivilverhandlung. Die Geschichte selbst ist längst bekannt. Ein hochbetagter Herr verkaufte 2015 ein Grundstück in Hard um 50.000 Euro, nach Umwidmung wäre dieses rund 800.000 Euro wert gewesen. Karl Schelling, Sohn des Verkäufers und selbst Rechtsanwalt, klagte auf Unwirksamkeitserklärung des Kaufvertrages. Die Gegenseite, vertreten durch Nicolas Stieger, beharrte darauf, dass der Hochbetagte trotz stattlichen Alters sehr wohl wusste, was ihm wichtig war.
Streit geht weiter
Der Verkäufer hat den Ausgang des Verfahrens nicht mehr erlebt, sondern ist am fünften April dieses Jahres verstorben. Doch auf Grund seiner Erkrankung habe der betagte Vater das Verfahren nicht mehr mitbekommen, erklärt der Sohn. Schelling vermutet, dass die Gegenseite wiederum Berufung erheben und ein neues Gutachten fordern wird. Damit hat er nicht Unrecht. Stieger teilt auf Anfrage mit, dass er definitiv Berufung einbringen wird. „Das Urteil ist mangelhaft, weil dem Antrag auf ein weiteres Gutachten nicht stattgegeben wurde“, so Stieger. Weiters, so der Rechtsanwalt, sei Gutachter Miklos Marosi, Facharzt für Neurologie, befangen, weil er in der Gutachtenserörterung die Beweiswürdigung vorweggenommen habe. Somit ist das letzte Wort in dieser Causa immer noch nicht gesprochen.
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