Wegen eisiger Kälte: Verhüllungsverbot "ausgesetzt" - Schal jetzt legal

“Bei diesen Temperaturen wird kein Polizist jemanden belangen, der sein Gesicht zum Schutz vor Kälte verhüllt”, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Wien am Montag. Seit dem 1. Oktober 2017 muss eigentlich jeder sein Gesicht von der Stirn bis zum Kinn zeigen. Das zielte unter anderem auf islamische Frauen, die Burka oder Nikab tragen. Das Gesetz habe aber Ausnahmen wie eisige Temperaturen vorgesehen, hieß es weiter. Ein konkreter Wert sei nicht angegeben. “Da ist das Fingerspitzengefühl der Beamten gefragt.” Generell gebe es wenig Ärger und entsprechend wenig Anzeigen rund um das Burkaverbot, das die Integration fördern soll. Auch die Touristen aus dem arabischen Raum zeigten Verständnis.
(APA/Red.)
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