Telekom-Prozess: EX-BZÖ-Eccher von Geldwäsche freigesprochen
Eccher – nach seiner Zeit beim BZÖ bis Jänner 2013 als Vorarlberger Landesgeschäftsführer wieder bei der FPÖ tätig – wurde am Dienstag vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen.
Falsche Zeugenaussage: bedingte Haft für Eccher
Wie Richter Michael Tolstiuk im Wiener Straflandesgericht erklärte, war “nicht nachweisbar”, dass Eccher von der verbrecherischen Herkunft der Gelder wusste, mit denen er offene Rechnungen aus dem BZÖ-Wahlkampf 2006 bezahlen ließ. Der 52-jährige Feldkircher wurde lediglich wegen seines Auftritts vor dem Korruptions-Untersuchungsausschuss am 14. Februar 2012 schuldig erkannt, wo er die Frage verneint hatte, ob er seinerzeit Wahrnehmungen gemacht hätte, dass der frühere BZÖ-Nationalratsabgeordnete Klaus Wittauer von der TA finanzielle Mittel für den Wahlkampf der Orangen organisierte.
Der Schöffensenat wertete das als falsche Zeugenaussage und verhängte dafür fünf Monate Haft, die Eccher bedingt nachgesehen wurden. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Martin Dohnal erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Schuldsprüche für Hochegger, Wittauer & Co.
Eccher war ursprünglich einer von insgesamt sieben Angeklagten im sogenannten “Telekom IV”-Prozess um dem BZÖ zugeflossene TA-Gelder in Höhe von insgesamt 960.000 Euro. In dieser Causa wurde vor knapp zwei Monaten der Lobbyist Peter Hochegger erstinstanzlich als Beitragstäter zur Untreue und wegen falscher Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Ebenfalls nicht rechtskräftige Schuldsprüche setzte es für den Ex-BZÖ-Abgeordneten Wittauer, die BZÖ-nahen Werber Kurt S. und Tina H. und den früheren Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger. Tina H. erhielt 20 Monate bedingt, die übrigen teilbedingte Haftstrafen zwischen zwei und zweieinhalb Jahren. Ex-TA-Vorstand Rudolf Fischer wurde demgegenüber im “Telekom IV”-Verfahren freigesprochen.
“Wissentlichkeit” nicht nachweisbar
Bei Eccher ging der Schöffensenat nun nach einem umfassenden Beweisverfahren zwar davon aus, dass dieser wusste bzw. wissen musste, dass über Wittauer Telekom-Gelder dem BZÖ zufließen sollten. Der Staatsanwaltschaft sei es jedoch nicht gelungen, dem ehemaligen BZÖ-Geschäftsführer die für die Verwirklichung der inkriminierten Geldwäsche erforderliche “Wissentlichkeit” um die verbrecherische Herkunft der Gelder nachzuweisen, erläuterte Richter Tolstiuk.
Eccher bestritt Vorwürfe stets
Über Anweisung Ecchers waren drei offene Rechnungen der BZÖ-Agentur “Orange” aus dem Nationalratswahlkampf 2006 mit Geld bezahlt worden, dass die Telekom Austria (TA) auf Basis von Scheinrechnungen dem BZÖ-nahen Werber Kurt S. zukommen hatte lassen. Eccher hatte stets versichert, er habe im Zusammenhang damit von einem Deal mit der TA und möglichen Gesetzwidrigkeiten keine Ahnung gehabt. “Vielleicht wollte man auch nicht unbedingt, dass ich was weiß”, merkte er dazu am Dienstag in seinem Schlusswort an.
Er war in Richtung Geldwäsche ausschließlich vom ehemaligen BZÖ-Berater Kurt Lukasek belastet worden, der im Ermittlungsverfahren angegeben hatte, es sei “mit Sicherheit davon auszugehen”, dass Eccher “Bescheid wusste”. Lukasek, der sich derzeit beruflich in Abu Dhabi aufhält, wurde am heutigen Verhandlungstag über eine Video-Konferenz mit der österreichischen Botschaft in Abu Dhabi als Zeuge vernommen. Er bezeichnete nun seine ursprünglichen Angaben als “strukturellen Rückschluss” – Eccher habe im fraglichen Zeitraum dem überschaubaren Führungsgremium des BZÖ angehört, weshalb er davon ausgegangen sei, dass dieser wusste, woher Geld komme und wofür dieses verwendet wurde.
Im “TA-III”-Prozess glimpflich davongekommen
Wie Ex-TA-Vorstand Fischer war Eccher bereits im “Telekom III”-Prozess rund um eine 600.000 Euro-Spende der TA an die FPÖ mit auf der Anklagebank gesessen und – im Unterschied zu Fischer und vor allem dem früheren FPÖ-Politiker und -Werber Gernot Rumpold – glimpflich davongekommen. Während Rumpold und Fischer – nicht rechtskräftig – drei Jahre unbedingt bzw. drei Jahre teilbedingt kassierten, war Eccher auch in diesem Verfahren nicht mehr als eine Falschaussage vor dem U-Ausschuss nachzuweisen, die ebenfalls mit fünf Monaten bedingt geahndet wurde. (APA/red)
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