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Prozess um Drogentod in Schnifis: Schöffen beraten

Drogentod in Schnifis: Der Psychotherapeut muss erneut vor Gericht.
Drogentod in Schnifis: Der Psychotherapeut muss erneut vor Gericht. ©VOL.AT/Philipp Steurer
Feldkirch, Schnifis - Am Landesgericht Feldkirch hat sich der Schöffensenat im Fall rund um jenen Therapeuten, dem eine Mitverantwortung am Drogentod eines 14-Jährigen im Jahr 2009 angelastet wird, um 17.00 Uhr zur Beratung zurückgezogen. Das Urteil dürfte damit noch heute Abend fallen.
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Im Schlussplädoyer betonte Staatsanwalt Manfred Bolter, dass der Angeklagte grob fahrlässig gehandelt habe. “Er überließ einen suchtgiftgefährdeten Jugendlichen zwei Giftlern”, so Bolter wörtlich.

Verteidiger Alexander Wirth wiederholte, dass sein Mandant stets lediglich beratend tätig gewesen sei und den 14-Jährigen nie in seine Obhut genommen habe.

Vor zwei Wochen tagte der Schöffensenat bereits den ganzen Tag. Von vornherein war der Prozess wegen des umfangreichen Beweisverfahrens für zwei Tage angesetzt worden.

71-jähriger Therapeut angeklagt

Der 71-jährige ehemalige Leiter der psychotherapeutischen Gemeinschaft muss sich wegen Vernachlässigen eines Unmündigen sowie wegen angeblich gefälschter Therapiebestätigungen verantworten. Was den ersten Punkt betrifft, soll der ausgebildete Psychotherapeut die Aufsicht über einen Teenager einem drogenabhängigen Pärchen anvertraut haben und auch sonst grobe Missstände in der Einrichtung ignoriert haben. Der 14-Jährige starb angeblich an einer Heroinvergiftung.

Viele Widersprüche

Beim letzten Prozesstag wurden vor allem einstige Bewohner der Einrichtung einvernommen. Auch jenes Pärchen, das mittlerweile wegen Drogenhandels rechtskräftig verurteilt wurde. Die meisten der ehemaligen Bewohner beschönigten, dass sie damals Drogen nahmen und weiterreichten. Einvernommen wurde auch die Mutter des verstorbenen Buben. Sie sagte aus, dass sie nichts vom Drogenkonsum mitbekam. “Mein Sohn war glücklich, hatte gute Lernerfolge und machte wieder gerne Sport”, erzählt sie vom einst so unglücklichen Buben. Der Lehrer, der den 14-Jährigen privat unterrichtete, bestätigte, dass der Junge sich gut entwickelte und immer klar im Kopf gewesen sei. Von Drogenkonsum keine Spur zu merken, so der Lehrer.

Angeklagter bestreitet

Der Beschuldigte stellt in Abrede, dass er den Oberösterreicher je in Betreuung übernahm. “Das durfte und wollte ich überhaupt nicht”, beteuert er. Er habe ihn aus humanitären Gründen lediglich bei ihm wohnen lassen, mehr nicht, so der einstige Leiter der Station.

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