Der 46-jährige Beamte musste dabei vor allem zu seiner Vernehmung von mehreren Angeklagten und seine Protokollführung Auskunft geben.
Clemens M. widerrief Geständnis
Im Mittelpunkt stand dabei die Einvernahme des im Dezember 2009 verhafteten Clemens M. (52). Der derzeit suspendierte Rechtspfleger zeigte sich im Prozess bisher nicht geständig, hatte aber nach seiner Festnahme zwei Teilgeständnisse vor der Polizei und der Haftrichterin abgelegt. Gut einen Monat später widerrief M. diese Geständnisse allerdings wieder. Er sei unter Druck, sehr nervös und erschöpft gewesen und habe so gar nicht registrieren können, was der Polizist damals protokolliert hat.
“Alles ist ganz ordentlich abgelaufen”
“Ich habe nicht den Eindruck gehabt, dass er nicht vernehmungsfähig ist”, erklärte der leitende Ermittler Mair am Mittwoch vor Gericht. “Wenn er gesagt hätte, dass er nicht mehr kann, hätte ich abgebrochen. Er hat auch sein Protokoll immer sehr genau durchgelesen. Alles ist ganz ordentlich abgelaufen.” M. habe damals lange mit sich gerungen. “Als er das erste Mal etwas zugegeben hat, ist ihm spürbar ein Stein vom Herzen gefallen.” Den Vorwurf von M., in der Nacht zwischen seinen ersten beiden Einvernahmen im Arrest wegen eingeschaltetem Licht im Vorraum nicht schlafen haben zu können, konterte der Ermittler. “Da gibt es eine Klingel. Er hätte nur jemanden rufen müssen, der das Licht abdreht.”
Einvernahme ohne Anwalt
Gruppeninspektor Gerhard Mair räumte allerdings ein, er hätte im Protokoll vielleicht klarer herausstreichen sollen, dass M. einer Einvernahme ohne Beistand durch einen Anwalt zugestimmt hat. Und das, obwohl der Verdächtige am Abend seines ersten Vernehmungstages noch darauf bestand, ohne Rechtsbeistand nichts mehr zu sagen. Der Verteidiger von M. warf dem Ermittler am Mittwoch zudem vor, dass sein Mandant zu einem der ihm angelasteten Fälschungsfälle gar nicht befragt worden sein. Dazu der Polizist: “M. wurde gesagt, dass er nichts mehr sagen darf.” Jede Frage sei später mit “Ich bin nicht schuldig” beantwortet worden.
Kurt T. begab sich in Hungerstreik
Detail am Rande: Wie am Mittwoch bekanntwurde, hatte sich der Angeklagte Kurt T. (48) nach seiner Verhaftung offenbar kurz in Hungerstreik begeben. “Er erzählte, so lange er verhaftet ist, isst und trinkt er nichts”, berichtete der Ermittler. T. hatte stets seine Unschuld beteuert und war am 17. November 2009 neben dem hauptangeklagten Justizmitarbeiter Jürgen H. (48) und dessen Freund Peter H. (48) unter den ersten drei verhafteten Verdächtigen in der Fälschungsaffäre, ging aber nach wenigen Tagen U-Haft wieder frei.
Verhandlung verlängert
Ursprünglich war geplant, dass der Prozess am 6. Juni abgeschlossen wird und einen Monat später ein Urteil ergeht. Da einige Einvernahmen länger dauerten, wurden für 25., 26. und 27. Juni noch Verhandlungen anberaumt. Im “Testamentsfälscher”-Prozess sind insgesamt zehn Personen angeklagt, darunter fünf Justizbedienstete. Sie sollen von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert oder dazu beigetragen haben, um sich und Angehörige zu bereichern. Der inkriminierte Gesamtschaden beträgt zehn Millionen Euro, 158 Geschädigte sind bekannt. Vier geständige Angehörige von Jürgen H. wurden im Laufe des Prozesses bereits schuldig gesprochen. Zwei Urteile sind rechtskräftig. Die restlichen Urteile sollen frühestens Ende Juli gesprochen werden.
(APA)
(VPI)
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